Beihilfe für Referendare in Thüringen: Sätze und Fristen
Wie Referendarinnen und Referendare in Thüringen zwischen individueller und pauschaler Beihilfe wählen, welche Bemessungssätze gelten und warum die Ein-Jahres-Antragsfrist kaum Spielraum lässt.
Lea, 25, sitzt in der ersten Woche ihres Lehramtsreferendariats am Staatlichen Studienseminar in Erfurt vor einem Formular, das sie unterschreiben soll, bevor sie es selbst richtig verstanden hat: die Wahl zwischen individueller und pauschaler Beihilfe. Als Beamtin auf Widerruf hat sie diese Wahl ab dem ersten Diensttag. Beihilfe für Referendare in Thüringen bedeutet im Regelfall: Das Land übernimmt 50 Prozent ihrer Krankheitskosten, die übrigen 50 Prozent sichert Lea über die gesetzliche oder private Krankenversicherung selbst ab.
Was Beihilfe grundsätzlich leistet, erkläre ich in meinem Beitrag Was ist Beihilfe?. Wer sich zusätzlich für den Umstieg von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung interessiert, findet einen ersten Überblick in meinem Beitrag PKV für Referendare: Der Einstieg.
Das Wichtigste in Kürze
Bemessungssatz im Regelfall 50 Prozent: Referendarinnen und Referendare erhalten als Beamtinnen und Beamte auf Widerruf nach § 72 Abs. 1 und 4 Thüringer Beamtengesetz (ThürBG) denselben Satz wie andere aktive Beamtinnen und Beamte – keine gesonderte, niedrigere Quote.
Ab zwei Kindern steigt er auf 70 Prozent: Voraussetzung ist, dass Sie für diese Kinder den Familienzuschlag nach dem Thüringer Besoldungsgesetz beziehen.
Die pauschale Beihilfe gibt es seit 2020 und ist unwiderruflich: Das Land zahlt alternativ die Hälfte Ihres nachgewiesenen Krankenversicherungsbeitrags, bei privater Versicherung höchstens den hälftigen Beitrag im Basistarif.
Zahnersatz ist während des Vorbereitungsdienstes grundsätzlich nicht beihilfefähig: Ausnahmen gelten nur bei einem Unfall im Vorbereitungsdienst oder bei mindestens drei Jahren ununterbrochener vorheriger Beschäftigung im öffentlichen Dienst.
Die Antragsfrist beträgt nur ein Jahr: Maßgeblich sind das Entstehen der Aufwendungen oder das Rechnungsdatum – deutlich kürzer als in manchen anderen Bundesländern.
In einem kostenfreien Erstgespräch ordnen wir gemeinsam ein, welche der beiden Beihilfe-Varianten zu Ihrer Lebensplanung passt – bevor die Ein-Jahres-Frist für Ihre ersten Rechnungen läuft.

Ich bin Albert Sibert, unabhängiger Finanzberater mit Schwerpunkt auf Beamte, Referendare und Anwärter. Seit 2019 begleite ich Sie bei Beihilfe, PKV, BU und Altersvorsorge – mit über 250 Partnergesellschaften statt nur einem Produkt.
Warum die Beihilfe-Entscheidung für Referendarinnen und Referendare in Thüringen gleich zu Beginn zählt
Mit der Einstellung in den Vorbereitungsdienst werden Lehramtsreferendarinnen und -referendare in Thüringen Beamtinnen und Beamte auf Widerruf. Der Beihilfeanspruch besteht nach § 72 Abs. 1 ThürBG bereits kraft Gesetzes ab Begründung des Beamtenverhältnisses, ein gesonderter Antrag ist dafür nicht nötig. Trotzdem fallen praktisch gleichzeitig zwei Entscheidungen: ob die gesetzliche oder die private Krankenversicherung die passende Ergänzung ist, und ob die klassische individuelle oder die seit 2020 mögliche pauschale Beihilfe gewählt wird.
Leas Kommilitone Tom hat sich schon in seiner ersten Dienstwoche für die pauschale Beihilfe entschieden, weil ihm ein Bekannter dazu geraten hatte – ohne zu vergleichen, ob die Variante zu seiner Lebensplanung passt. Monate später, als sein erstes Kind unterwegs war, stellte er fest: Seine Entscheidung lässt sich nicht mehr rückgängig machen. Lea hat sich dagegen zwei Wochen Zeit genommen, die Bemessungssätze und die Zahnersatz-Ausnahme durchzurechnen, bevor sie sich festgelegt hat.
Individuelle oder pauschale Beihilfe: Was in Thüringen unwiderruflich ist
Die individuelle Beihilfe erstattet einen Prozentsatz der tatsächlich entstandenen Krankheitskosten, den Bemessungssatz. Die meisten Referendarinnen und Referendare kombinieren sie mit einer beihilfekonformen privaten Krankenteilversicherung, die genau den verbleibenden Anteil abdeckt, den die Beihilfe nicht übernimmt. Wer stattdessen freiwillig gesetzlich versichert bleibt, profitiert von einer Besonderheit: Der Bemessungssatz der individuellen Beihilfe steigt dann nach § 72 Abs. 4 Satz 4 ThürBG auf 100 Prozent der beihilfefähigen Aufwendungen, die nach Anrechnung der GKV-Leistungen übrig bleiben.
Die pauschale Beihilfe funktioniert anders: Seit dem 1. Januar 2020 zahlt der Dienstherr nach § 72 Abs. 6 ThürBG einen Zuschuss in Höhe der Hälfte des nachgewiesenen Krankenversicherungsbeitrags – bei privater Krankenversicherung höchstens den hälftigen Beitrag im Basistarif. Dieser Zuschuss bleibt immer bei 50 Prozent, unabhängig davon, wie viele Kinder später hinzukommen – bei der individuellen Beihilfe steigt der Bemessungssatz mit der Kinderzahl, bei der pauschalen Beihilfe nicht (Quelle: § 72 Thüringer Beamtengesetz, Fassung ab 1. Januar 2020, Thüringer Landesamt für Finanzen).
Der Antrag auf die pauschale Beihilfe und der gleichzeitige Verzicht auf die individuelle Beihilfe sind nach § 72 Abs. 6 ThürBG unwiderruflich und bedürfen der Schriftform. Eine Ausnahme für den Übergang vom Vorbereitungsdienst in ein späteres Beamtenverhältnis auf Probe sieht das Gesetz nicht vor – lediglich ein Wechsel zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung oder eine Änderung des Versicherungsumfangs wirkt sich auf die Höhe der pauschalen Beihilfe aus, nicht auf die einmal getroffene Wahl selbst.
Beihilfesätze für Referendarinnen und Referendare in Thüringen im Überblick
Die folgenden Bemessungssätze der individuellen Beihilfe gelten nach § 72 Abs. 4 ThürBG für alle Beihilfeberechtigten im Freistaat Thüringen, zu denen auch Referendarinnen, Referendare und andere Beamtinnen und Beamte auf Widerruf zählen.
| Personengruppe | Bemessungssatz |
|---|---|
| Beihilfeberechtigte (Regelfall, inkl. Beamtinnen und Beamte auf Widerruf) | 50 % |
| Beihilfeberechtigte mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern | 70 % |
| Versorgungsempfänger und Hinterbliebene | 70 % |
| Berücksichtigungsfähige Ehegattinnen, Ehegatten und Lebenspartnerinnen/Lebenspartner | 70 % |
| Berücksichtigungsfähige Kinder | 80 % |
| Freiwillig gesetzlich Versicherte (nach Anrechnung der GKV-Leistungen) | 100 % |
Was das für die pauschale Beihilfe konkret bedeutet: Bleiben Sie als Referendarin oder Referendar freiwillig gesetzlich versichert, liegt der volle GKV-Beitragssatz 2026 bei rund 21,1 Prozent Ihres Bruttogehalts – 14,0 Prozent ermäßigter Beitragssatz ohne Krankengeldanspruch zuzüglich 2,9 Prozent durchschnittlichem Zusatzbeitrag, 3,6 Prozent Pflegeversicherung und, falls Sie kinderlos und mindestens 23 Jahre alt sind, 0,6 Prozent Kinderlosenzuschlag (Stand: 1. Januar 2026, Quelle: vdek, Neuerungen im Gesundheitswesen 2026). Die pauschale Beihilfe deckt davon die Hälfte, die individuelle Beihilfe erstattet stattdessen die Hälfte Ihrer tatsächlichen Krankheitskosten.
Wie viel eine private Krankenteilversicherung mit Beihilfeergänzung kostet, hängt vom gewählten Tarif ab – mehr dazu in meinem Beitrag Kosten der privaten Krankenversicherung für Beamte.
So wählen Sie zwischen individueller und pauschaler Beihilfe
Da die Entscheidung für die pauschale Beihilfe unwiderruflich ist, lohnt sich vorab ein strukturierter Blick auf die eigene Lebensplanung. Diese Fragen helfen bei der Einordnung:
Ist eine Familiengründung absehbar? Die individuelle Beihilfe steigt automatisch mit der Kinderzahl auf 70 Prozent, die pauschale Beihilfe bleibt dauerhaft bei 50 Prozent.
Soll es die gesetzliche oder die private Krankenversicherung sein? Beide lassen sich mit der pauschalen Beihilfe kombinieren, die individuelle Beihilfe passt typischerweise besser zur PKV oder zur dauerhaften freiwilligen GKV-Mitgliedschaft.
Ist die Zahnersatz-Ausnahme während des Vorbereitungsdienstes einkalkuliert? In beiden Beihilfeformen zahlt der Dienstherr während des Vorbereitungsdienstes grundsätzlich keinen Zahnersatz – mehr dazu im nächsten Abschnitt.
Wie wichtig ist geringer Verwaltungsaufwand? Bei der pauschalen Beihilfe entfällt das Sammeln und Einreichen einzelner Rechnungen, bei der individuellen Beihilfe nicht.
Ist die Unwiderruflichkeit wirklich verstanden? Ein späterer Wechsel zurück zur individuellen Beihilfe ist nach § 72 Abs. 6 ThürBG ausgeschlossen, auch nicht beim Übergang vom Vorbereitungsdienst in das Probebeamtenverhältnis.
Bevor Sie das unwiderrufliche Formular unterschreiben: Sichern Sie sich einen Termin für ein kostenfreies Erstgespräch, in dem wir Ihre persönliche Situation gemeinsam durchrechnen.
Die häufigsten Fehler beim Beihilfeantrag in Thüringen
In der Beratungspraxis wiederholen sich bei Referendarinnen und Referendaren in Thüringen dieselben Fehler:
Die Zahnersatz-Ausnahme wird übersehen: Für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf sind Zahnersatz, Zahnkronen, Inlays sowie funktionsanalytische, funktionstherapeutische und implantologische Leistungen während des Vorbereitungsdienstes nach § 8 Abs. 2 ThürBhV grundsätzlich nicht beihilfefähig. Ausnahmen gelten nur bei einem Unfall während des Vorbereitungsdienstes oder bei mindestens drei Jahren ununterbrochener vorheriger Beschäftigung im öffentlichen Dienst.
Die pauschale Beihilfe wird ohne Vergleich gewählt: Wer nur auf den geringeren Verwaltungsaufwand schaut, übersieht häufig, dass der Zuschuss bei späteren Kindern nicht mitwächst.
Gesundheitsfragen beim PKV-Antrag werden zu knapp beantwortet: Dieselben Fallstricke wie bei der Dienstunfähigkeitsversicherung gelten auch beim PKV-Antrag – mehr dazu in meinem Beitrag Gesundheitsfragen in der DU-Versicherung für Referendare.
Die Drei-Monats-Frist für die freiwillige GKV-Weiterversicherung verstreicht ungenutzt: Nach § 9 Abs. 2 SGB V muss der Beitritt zur freiwilligen Versicherung innerhalb von drei Monaten nach Ausscheiden aus der Versicherungspflicht angezeigt werden. Wer diese Frist verpasst, hat es später schwerer, in die GKV zurückzufinden.
Die Ein-Jahres-Antragsfrist wird falsch eingeschätzt: Maßgeblich sind nach § 50 Abs. 9 ThürBhV das Entstehen der Aufwendungen oder das Rechnungsdatum – wer Belege liegen lässt, riskiert den Verfall des Anspruchs.
Fristen im Überblick: Was Sie wann erledigen sollten
Diese Reihenfolge hat sich für Referendarinnen und Referendare in Thüringen in der Praxis bewährt:
Ab Tag 1 des Vorbereitungsdienstes: Der Beihilfeanspruch besteht sofort, die Wahl zwischen individueller und pauschaler Beihilfe kann getroffen werden.
Innerhalb von drei Monaten: Wer zuvor gesetzlich versichert war und freiwillig in der GKV bleiben möchte, sollte die Frist nach § 9 Abs. 2 SGB V für die Weiterversicherung nutzen.
Innerhalb von sechs Monaten: Wer in die private Krankenversicherung wechseln will, sollte die Öffnungsaktion mit gedeckeltem Risikozuschlag von maximal 30 Prozent nutzen. Mehr dazu in meinem Beitrag Öffnungsaktion PKV für Beamte.
Laufend, spätestens nach einem Jahr: Beihilfeanträge ab Entstehen der Aufwendungen oder Rechnungsdatum beim Thüringer Landesamt für Finanzen einreichen, nicht erst sammeln – die Frist ist deutlich kürzer als in manchen anderen Bundesländern.
Vor der Unterschrift: Die Entscheidung für oder gegen die pauschale Beihilfe endgültig prüfen – eine spätere Korrektur, auch beim Übergang ins Probebeamtenverhältnis, ist nicht vorgesehen.
Immer freundlich und stets bereit für Rückfragen. Auch das ‚Mit-rein-nehmen' in die Thematik und das gute Erklären hat mir gefallen.
Micha B., Lehramtsstudent – Bewertung auf ProvenExpert
Häufige Fragen zur Beihilfe für Referendare in Thüringen
Wie hoch ist die Beihilfe für Referendare in Thüringen?
Referendarinnen und Referendare erhalten als Beamtinnen und Beamte auf Widerruf nach § 72 Abs. 4 ThürBG im Regelfall einen Bemessungssatz von 50 Prozent. Sind zwei oder mehr Kinder berücksichtigungsfähig, für die Sie den Familienzuschlag beziehen, steigt der Satz auf 70 Prozent.
Was ist der Unterschied zwischen individueller und pauschaler Beihilfe in Thüringen?
Die individuelle Beihilfe erstattet einen Prozentsatz Ihrer tatsächlichen Krankheitskosten. Die pauschale Beihilfe zahlt stattdessen seit 2020 einen festen Zuschuss in Höhe der Hälfte Ihres Krankenversicherungsbeitrags, bei privater Versicherung begrenzt auf den hälftigen Basistarif, unabhängig von der Kinderzahl.
Zahlt die Beihilfe in Thüringen Zahnersatz während des Referendariats?
Grundsätzlich nein. Für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf sind Zahnersatz, Kronen, Inlays sowie implantologische Leistungen während des Vorbereitungsdienstes nach § 8 Abs. 2 ThürBhV nicht beihilfefähig, außer bei einem Unfall im Dienst oder mindestens drei Jahren vorheriger Beschäftigung im öffentlichen Dienst.
Wie lange habe ich Zeit, einen Beihilfeantrag in Thüringen zu stellen?
Die Antragsfrist beträgt nach § 50 Abs. 9 ThürBhV nur ein Jahr ab dem Entstehen der Aufwendungen oder der Ausstellung der Rechnung. Reichen Sie Belege deshalb zeitnah beim Thüringer Landesamt für Finanzen ein, statt sie zu sammeln.
Kann ich die Entscheidung für die pauschale Beihilfe später rückgängig machen?
Nein. Antrag und Verzicht auf die individuelle Beihilfe sind nach § 72 Abs. 6 ThürBG unwiderruflich und bedürfen der Schriftform. Eine Ausnahme für den späteren Wechsel vom Vorbereitungsdienst in ein Beamtenverhältnis auf Probe sieht das Gesetz nicht vor.
Muss ich mich als Referendarin in Thüringen privat versichern?
Nein, eine Pflicht zur PKV besteht nicht. Bleiben Sie freiwillig gesetzlich versichert, steigt der Bemessungssatz der individuellen Beihilfe nach § 72 Abs. 4 Satz 4 ThürBG auf 100 Prozent der nach GKV-Erstattung verbleibenden beihilfefähigen Kosten.
Passend zur Beihilfe: Weitere Themen für Ihren Start als Referendarin oder Referendar
Neben der Beihilfe-Entscheidung lohnt sich beim Berufsstart ein Blick auf weitere Absicherungen:
Dienstunfähigkeit in den ersten Dienstjahren: Als Beamtin oder Beamter auf Widerruf haben Sie bei Dienstunfähigkeit kaum Absicherung durch den Dienstherrn. Mehr dazu in Dienstunfähigkeit bei Berufsanfängern. Im Erstgespräch ordnen wir ein, ob und wann sich eine DU-Versicherung neben der Beihilfe für Referendare in Thüringen für Sie lohnt.
Die passende Tarifwahl bei der PKV: Welche Bausteine für Referendarinnen und Referendare sinnvoll sind, erkläre ich in Kosten der privaten Krankenversicherung für Beamte. Gerne rechnen wir im Gespräch Ihren individuellen Fall durch.
Finanzielle Reserve für den Berufsstart: Wer Beiträge zur Kranken- oder Pflegeversicherung plant, braucht parallel einen Puffer für unerwartete Ausgaben. Wie Sie diesen aufbauen, lesen Sie in Notgroschen aufbauen.
Einen Überblick über alle Themen rund um Beihilfe, PKV und Absicherung im öffentlichen Dienst finden Sie in meinem Ratgeber.
Tom hat seine pauschale Beihilfe erst nach der Unterschrift richtig verstanden, Lea hat sich vorher zwei Wochen Zeit genommen, Bemessungssätze, Zahnersatz-Ausnahme und die Ein-Jahres-Antragsfrist durchzurechnen. Für die Beihilfe für Referendare in Thüringen gilt: Je genauer Sie individuelle und pauschale Beihilfe, die Bemessungssätze und die kurze Antragsfrist kennen, desto sicherer die Entscheidung, die sich im Widerrufsverhältnis nicht mehr rückgängig machen lässt.
Dieses Erstgespräch eignet sich für Sie, wenn Sie kurz vor dem Start Ihres Vorbereitungsdienstes in Thüringen stehen, mitten im Referendariat die Wahl zwischen individueller und pauschaler Beihilfe noch vor sich haben oder als junge Beamtin beziehungsweise junger Beamter in den ersten Dienstjahren Ihre Absicherung einmal vollständig durchgehen wollen. In 30 Minuten sehen wir gemeinsam, welche Variante zu Ihrer Besoldungsgruppe und Ihrer familiären Planung passt. Wie ich vergütet werde, sage ich Ihnen offen im Gespräch – das kostenfreie Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich.
Disclaimer: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine fachliche Beratung. Die Informationen können sich regelmäßig ändern. Trotz sorgfältiger Recherche und Fachkenntnis übernehme ich keine Gewähr oder Haftung für Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit.
Über mich
Unabhängiger Finanzberater mit Schwerpunkt auf Beamte, Referendare und Anwärter im öffentlichen Dienst. Seit 2019 begleite ich Sie bei Beihilfe, PKV, Dienstunfähigkeit und Altersvorsorge – mit über 250 Partnergesellschaften zur Auswahl.
Kostenfreie, individuelle Beratung
100% kostenfrei & unverbindlich
Diese Beiträge könnten Sie ebenfalls interessieren
PKV für Referendare in Sachsen-Anhalt: Der Wechsel
PKV für Referendare in Sachsen-Anhalt: Beihilfesatz, neue pauschale Beihilfe seit 2026 und was der Wechsel in die private Krankenversicherung kostet.
mehr erfahren →7. Oktober 2026Beihilfe für Referendare in Brandenburg: Sätze und Fristen
Beihilfe für Referendare in Brandenburg: Bemessungssatz, Zahnersatz-Wartezeit und die Wahl zwischen individueller und pauschaler Beihilfe im Überblick.
mehr erfahren →6. Oktober 2026PKV für Referendare in Schleswig-Holstein: Der Wechsel
PKV für Referendare in Schleswig-Holstein: Beihilfesatz, Kosten im Vergleich zur GKV und die Frist für den Wechsel in die private Krankenversicherung.
mehr erfahren →