Pensionsrechner für Beamte
Wie viel Pension bleibt Ihnen netto, und wie groß ist die Lücke zu Ihrem heutigen Netto? Geben Sie Besoldungsgruppe, Alter und Dienstjahre ein und sehen Sie das Ergebnis sofort. Auf Wunsch erhalten Sie eine PDF-Auswertung per E-Mail.
Pensions-Lückenrechner
Wie groß ist Ihre Lücke im Ruhestand?
Bewegen Sie die Regler. Alle Werte sind Richtwerte in heutiger Kaufkraft, monatlich.
Ihre Kaufkraft-Lücke im Ruhestand
1.475 €
pro Monat · 31 % weniger als Ihr heutiges Netto von ca. 4.758 €
Voraussichtliche Netto-Pension
3.283 €
4.377 € brutto abzüglich Steuern, Pflege & PKV (ca. 1.094 €)
Ruhegehaltssatz 71,75 %
Meine persönliche Auswertung als PDF anfordernKostenlos · 4 Seiten mit Rechenweg und 3-Töpfe-Fahrplan · per E-MailSo könnten Sie die Lücke verkleinern (Beispiel mit Basisrente, § 10 EStG)
Steuervorteil pro Jahr (bis ca.)
1.187 €
Schätzung, netto kostet der Beitrag dann etwa 151 € im Monat
Kapital bei Pensionsbeginn
231.028 €
in 32 Jahren bei 5 % Modellrendite
Zusatzrente pro Monat
409 €
in heutiger Kaufkraft · deckt 28 % Ihrer Lücke
Alle Werte sind Richtwerte einer vereinfachten Modellrechnung, keine Prognose und keine Zusage. Der Steuervorteil ist eine Schätzung und hängt von Ihrem persönlichen Steuersatz sowie vom für Beamte gekürzten Höchstbetrag ab. Die spätere Rente wird nachgelagert besteuert. Die Basisrente ist nicht vererbbar, nicht beleihbar und zahlt nur als lebenslange Rente aus. Kosten und Steuern auf Erträge sind nicht berücksichtigt. Dies ist keine Steuer- oder Rechtsberatung; für Ihre persönliche Situation fragen Sie bitte Ihren Steuerberater.
Grobe Näherung mit gerundeten Endgrundgehältern (z. B. A9 4.150 €, A13 6.100 €, A15 7.700 € brutto), pauschalen Netto-Faktoren und ohne Familienzuschläge. Die Besoldung steigt in der Regel mit den Preisen, deshalb sind alle Werte in heutiger Kaufkraft angegeben. Die amtliche Zahl erhalten Sie ausschließlich von Ihrer Bezügestelle.
So wird gerechnet
Der Rechner nutzt den Ruhegehaltssatz von 1,79375 % je Dienstjahr (höchstens 71,75 %), berücksichtigt einen möglichen Versorgungsabschlag bei vorzeitigem Ruhestand und schätzt Steuern, Pflege- und Krankenversicherung. Alle Werte sind Richtwerte einer vereinfachten Modellrechnung. Sie ersetzen keine Auskunft Ihrer Versorgungsstelle und keine Steuer- oder Rechtsberatung.