PKV für Referendare in Hamburg: Der Wechsel
Wie Referendarinnen und Referendare in Hamburg zwischen klassischer Beihilfe mit PKV und der pauschalen Beihilfe als Alternative zur GKV wählen.
Franziska, 24, beginnt ihr Lehramtsreferendariat an einer Stadtteilschule in Hamburg und findet in ihrer ersten Bezügeabrechnung eine Frage, die sie nicht erwartet hat: gesetzlich, privat oder pauschal versichert? Als Beamtin auf Widerruf erhält sie 50 % Beihilfe vom Dienstherrn, den Rest muss sie selbst absichern. PKV für Referendare in Hamburg ist dabei nur eine von drei Optionen – denn Hamburg bietet als einziges Bundesland schon seit 2018 zusätzlich die pauschale Beihilfe auch für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung.
Mehr zum Einstieg in die private Krankenversicherung während des Referendariats lesen Sie in meinem Beitrag PKV für Referendare: Der Einstieg.
Das Wichtigste in Kürze
50 % Beihilfe als Grundsatz: Referendarinnen und Referendare in Hamburg erhalten als Beamtinnen und Beamte auf Widerruf den allgemeinen Bemessungssatz von 50 %, ab zwei Kindern steigt er auf 70 %.
Hamburg bietet eine dritte Option: Neben der klassischen Beihilfe mit PKV-Ergänzung können Sie als GKV-Mitglied die pauschale Beihilfe wählen – seit 2018 als erstes Bundesland überhaupt.
Pauschale Beihilfe halbiert Ihren GKV-Beitrag: Sie erstattet grundsätzlich die Hälfte Ihrer tatsächlichen Beiträge zur Krankenvollversicherung, muss aber schriftlich und unwiderruflich beantragt werden.
Sechs Monate Frist für die Öffnungsaktion: Wer in die PKV wechseln will, sichert sich innerhalb von sechs Monaten nach Beginn des Beamtenverhältnisses einen auf 30 % gedeckelten Risikozuschlag.
Keine Kostendämpfungspauschale im Vorbereitungsdienst: Als Beamtin oder Beamter auf Widerruf im Vorbereitungsdienst sind Sie von diesem jährlichen Eigenanteil befreit.
Welche der drei Optionen zu Ihrer Situation passt, zeige ich Ihnen gerne in einem kostenfreien Erstgespräch.

Ich bin Albert Sibert, unabhängiger Finanzberater mit Schwerpunkt auf Beamte, Referendare und Anwärter. Seit 2019 begleite ich Sie bei Beihilfe, PKV, BU und Altersvorsorge – mit über 250 Partnergesellschaften statt nur einem Produkt.
Warum PKV oder GKV für Referendare in Hamburg eine Grundsatzentscheidung ist
Mit der Einstellung in den Vorbereitungsdienst werden Sie Beamtin oder Beamter auf Widerruf. Der Dienstherr übernimmt über die Beihilfe einen Teil Ihrer Krankheitskosten, den Rest sichern Sie selbst ab. In Hamburg liegt dieser Bemessungssatz für die meisten Referendarinnen und Referendare bei 50 % – wie in den meisten anderen Bundesländern auch.
Der Unterschied liegt woanders: In den meisten Bundesländern bleiben Ihnen danach nur zwei Wege, PKV mit Beihilfeergänzung oder freiwillige GKV ohne jeden Zuschuss. Hamburg hat als erstes Bundesland einen dritten Weg geschaffen, die pauschale Beihilfe. Franziska stand deshalb vor einer Entscheidung, die ihre Kommilitonen in anderen Bundesländern in dieser Form gar nicht treffen können.
Was die gesetzliche Krankenversicherung ohne Zuschuss kostet
Franziskas Kollege Jonas hat sein Referendariat ein Jahr früher an derselben Schule begonnen. Er blieb aus Bequemlichkeit in seiner gesetzlichen Krankenkasse und zahlte zunächst den vollen Beitrag selbst, ohne von der pauschalen Beihilfe zu wissen.
In der freiwilligen GKV zahlen Sie 2026 den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % zuzüglich eines durchschnittlichen Zusatzbeitrags von 2,9 %, zusammen also 17,5 % Ihrer Bezüge (Quelle: Bundesministerium für Gesundheit). Hinzu kommt die Pflegeversicherung mit 3,6 % plus 0,6 % Kinderlosenzuschlag ab 23 Jahren, macht in Summe 21,7 % Ihrer Bezüge – Monat für Monat, ohne jeden Zuschuss des Dienstherrn. Genau das hat Jonas unterschätzt, bis ihn eine Kollegin auf die pauschale Beihilfe aufmerksam machte.
Die pauschale Beihilfe: Hamburgs eigener Weg
Die pauschale Beihilfe gilt in Hamburg seit dem 1. August 2018 (Gesetz der Bürgerschaft vom 16. Mai 2018, HmbGVBl. S. 199). Beihilfeberechtigte, die freiwillig gesetzlich oder privat vollversichert sind, erhalten auf schriftlichen Antrag einen pauschalen Zuschuss in Höhe von grundsätzlich der Hälfte ihrer tatsächlichen Beiträge zur Krankenvollversicherung. Berücksichtigungsfähige Angehörige erhalten ebenfalls 50 % ihrer Beiträge erstattet.
Rechnerisch sinkt Ihre Eigenbelastung in der GKV damit von 21,7 % auf rund 10,85 % Ihrer Bezüge. Zwei Punkte sollten Sie dabei kennen: Die Entscheidung für die pauschale Beihilfe ist unwiderruflich und wirkt nur für die Zukunft, ein Wechsel zurück zur individuellen Beihilfe ist ausgeschlossen. Und mit dem Ende Ihres Widerrufsverhältnisses, etwa bei der Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe, entsteht ein neues Beamtenverhältnis mit neuem Beihilfeanspruch – die frühere Entscheidung gilt dann nicht automatisch weiter, Sie treffen sie erneut (Quelle: besoldung-hamburg.de).
| Personengruppe | Bemessungssatz |
|---|---|
| Beihilfeberechtigte ohne Kind oder mit einem Kind | 50 % |
| Beihilfeberechtigte mit zwei oder mehr Kindern | 70 % |
| Berücksichtigungsfähige Ehegatten und Lebenspartner | 70 % |
| Berücksichtigungsfähige Kinder | 80 % |
PKV mit Beihilfeergänzung: Die klassische Variante für Referendare
Die pauschale Beihilfe ist nicht automatisch die bessere Wahl. Wer jung und gesund ins Referendariat startet, zahlt in einem beihilfekonformen PKV-Tarif für die verbleibenden 50 % oft spürbar weniger als die Hälfte des GKV-Beitrags. Bei der Tarifwahl zählen für Referendarinnen und Referendare in Hamburg vor allem diese Kriterien:
Beihilfekonformer Tarif: Er muss exakt die verbleibenden 50 % abdecken, die die Beihilfe nicht übernimmt – sonst entstehen Lücken oder doppelte Leistungen.
Anwärtertarif ohne Altersrückstellungen: Spezielle Tarife für die Ausbildungszeit halten die Beiträge niedrig und werden nach der Verbeamtung auf Lebenszeit regulär umgestellt.
Beihilfeergänzung für Zahnersatz und Co.: Eine Beihilfe Ergänzungsversicherung schließt typische Lücken bei Zahnersatz, Heilmitteln und Sehhilfen.
Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit: Viele Tarife erstatten einen Teil des Beitrags zurück, wenn Sie im Jahr keine Rechnungen einreichen.
Welche der beiden Varianten für Ihre persönliche Situation günstiger ist, lässt sich pauschal nicht beantworten. Bevor die Gesundheitsfragen zum Problem werden: Sichern Sie sich jetzt einen Termin für ein kostenfreies Erstgespräch, in dem wir beide Rechenwege für Sie durchgehen.
Die häufigsten Fehler beim Wechsel in Hamburg
In der Beratungspraxis wiederholen sich bei Referendarinnen und Referendaren in Hamburg dieselben Fehler:
Die pauschale Beihilfe wird gar nicht erst geprüft: Viele bleiben aus Bequemlichkeit in der GKV und zahlen Monat für Monat den vollen Beitrag, ohne den Antrag zu stellen.
Beide Varianten werden nicht konkret durchgerechnet: Ob PKV mit Beihilfeergänzung oder pauschale Beihilfe günstiger ist, hängt von Alter, Gesundheit und Tarif ab – eine Bauchentscheidung greift hier zu kurz.
Die Sechs-Monats-Frist der Öffnungsaktion verstreicht ungenutzt: Wer sie verpasst, braucht später eine reguläre Gesundheitsprüfung ohne Zuschlagsdeckel.
Die Unwiderruflichkeit wird unterschätzt: Wer sich für die pauschale Beihilfe entscheidet, kommt innerhalb desselben Beamtenverhältnisses nicht mehr zur individuellen Beihilfe zurück.
Gesundheitsfragen werden zu knapp beantwortet: Dieselben Fallstricke wie bei der Dienstunfähigkeitsversicherung gelten auch beim PKV-Antrag – mehr dazu in meinem Beitrag Gesundheitsfragen in der DU-Versicherung für Referendare.
Fristen im Überblick: Wann Sie handeln müssen
Franziska hat sich nach einem Vergleich beider Varianten für die PKV mit Beihilfeergänzung entschieden und den Antrag in der zweiten Woche ihres Referendariats gestellt. Diese Checkliste hilft bei der zeitlichen Planung, unabhängig davon, für welche der beiden Varianten Sie sich entscheiden:
Woche 1 bis 4: Beamtenverhältnis prüfen lassen, PKV-Anwärtertarife und die pauschale Beihilfe gegenüberstellen.
Monat 2: Je nach Entscheidung PKV-Antrag stellen oder den schriftlichen Antrag auf pauschale Beihilfe einreichen.
Spätestens Monat 4: Freiwillige GKV-Mitgliedschaft fristgerecht kündigen, falls Sie sich für die PKV entscheiden.
Vor Ablauf von Monat 6: PKV-Antrag muss beim Versicherer eingegangen sein, um die Öffnungsaktion mit gedeckeltem Risikozuschlag zu nutzen.
Sympathisch kompetente Beratung – alle meine Fragen konnten geklärt werden. Auch die Flexibilität in der Terminfindung hat mir gut gefallen.
Mara P., Lehramtsstudentin – Bewertung auf ProvenExpert
Häufige Fragen zur PKV für Referendare in Hamburg
Wie hoch ist die Beihilfe für Referendare in Hamburg?
Referendarinnen und Referendare ohne oder mit einem Kind erhalten in Hamburg den allgemeinen Bemessungssatz von 50 %. Ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern steigt der Satz auf 70 %. Die restlichen Kosten sichern Sie über die gesetzliche oder private Krankenversicherung selbst ab.
Was ist die pauschale Beihilfe in Hamburg und für wen lohnt sie sich?
Die pauschale Beihilfe erstattet freiwillig gesetzlich oder privat vollversicherten Beamtinnen und Beamten grundsätzlich die Hälfte ihrer tatsächlichen Krankenversicherungsbeiträge. Sie kann sich lohnen, wenn ein beihilfekonformer PKV-Tarif für Sie teurer wäre als die halbierte GKV-Belastung, etwa bei bestimmten Vorerkrankungen.
Muss ich mich als Referendarin in Hamburg privat versichern?
Nein. Sie können auch freiwillig gesetzlich versichert bleiben und zusätzlich die pauschale Beihilfe beantragen. Ohne diesen Antrag zahlen Sie in der GKV jedoch den vollen Beitrag ohne jeden Zuschuss des Dienstherrn.
Was passiert, wenn ich die Sechs-Monats-Frist der Öffnungsaktion verpasse?
Nach Ablauf der Frist nehmen Versicherer Sie weiterhin in die PKV auf, allerdings ohne den gedeckelten Risikozuschlag von 30 % und ohne die vereinfachte Gesundheitsprüfung. Bei Vorerkrankungen kann das zu höheren Beiträgen oder Ausschlüssen führen.
Gilt die Entscheidung für die pauschale Beihilfe auch nach dem Referendariat weiter?
Nein. Mit dem Ende Ihres Beamtenverhältnisses auf Widerruf und der Übernahme auf Probe entsteht ein neues Beamtenverhältnis mit neuem Beihilfeanspruch. Die frühere Entscheidung für die pauschale Beihilfe gilt dann nicht automatisch weiter, Sie treffen sie erneut.
Zahle ich als Referendar in Hamburg die Kostendämpfungspauschale?
Nein. Als Beamtin oder Beamter auf Widerruf im Vorbereitungsdienst sind Sie von diesem jährlichen Eigenanteil befreit, der sonst je nach Besoldungsgruppe zwischen 25 € und 500 € liegt (Quelle: beamtenservice.de, Stand: August 2026).
Passend zur PKV: Weitere Themen für Ihren Start in Hamburg
Neben der Krankenversicherung lohnt sich beim Berufsstart ein Blick auf weitere Absicherungen:
Dienstunfähigkeit in den ersten Dienstjahren: Als Beamtin oder Beamter auf Widerruf haben Sie bei Dienstunfähigkeit kaum Absicherung durch den Dienstherrn. Mehr dazu in Dienstunfähigkeit bei Berufsanfängern. Im Erstgespräch ordnen wir ein, ob und wann sich eine DU-Versicherung neben der PKV für Referendare in Hamburg für Sie lohnt.
Finanzielle Reserve für den Berufsstart: Wer Beiträge zur PKV oder zur pauschalen Beihilfe einplant, braucht parallel einen Puffer für unerwartete Ausgaben. Wie Sie diesen aufbauen, lesen Sie in Notgroschen aufbauen. Gerne zeige ich Ihnen im Gespräch, wie sich Versicherung und Rücklage sinnvoll kombinieren lassen.
Finanzfehler bei der Verbeamtung vermeiden: Die Krankenversicherungsentscheidung ist nur einer von mehreren Punkten, die beim Übergang in die Lebenszeitverbeamtung zählen. Einen Überblick gibt mein Beitrag Verbeamtung auf Probe: Finanzfehler vermeiden. Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, wo bei Ihnen der größte Handlungsbedarf liegt.
Einen Überblick über alle Themen rund um Beihilfe, PKV und Absicherung im öffentlichen Dienst finden Sie in meinem Ratgeber.
Franziska hat sich für die PKV mit Beihilfeergänzung entschieden, weil sie bei ihrem Gesundheitszustand günstiger kam als die halbierte GKV-Belastung. Jonas ist dagegen bei der pauschalen Beihilfe geblieben, nachdem er beide Varianten durchgerechnet hatte. Für die PKV für Referendare in Hamburg gilt: Die Beihilfesätze sind Ihnen vorgegeben, die Wahl zwischen PKV und pauschaler Beihilfe liegt allein bei Ihnen – und genau die lohnt eine fachliche Einordnung, bevor Sie unterschreiben.
Dieses Erstgespräch eignet sich für Sie, wenn Sie als Studentin oder Student kurz vor dem Referendariat stehen, mitten im Vorbereitungsdienst in Hamburg die Sechs-Monats-Frist im Blick behalten müssen oder als junge Beamtin beziehungsweise junger Beamter in den ersten Dienstjahren Ihre Krankenversicherung zum ersten Mal wirklich durchrechnen wollen. In 30 Minuten sehen wir gemeinsam, welche der beiden Varianten zu Ihrer Besoldungsgruppe und Ihrer Gesundheit passt. Wie ich vergütet werde, sage ich Ihnen offen im Gespräch – das kostenfreie Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich.
Disclaimer: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine fachliche Beratung. Die Informationen können sich regelmäßig ändern. Trotz sorgfältiger Recherche und Fachkenntnis übernehme ich keine Gewähr oder Haftung für Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit.
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