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PKVReferendare12. Oktober 2026

PKV für Referendare in Sachsen-Anhalt: Der Wechsel

Wie Referendarinnen und Referendare in Sachsen-Anhalt zwischen individueller Beihilfe mit PKV und der neuen pauschalen Beihilfe seit 2026 wählen.

ProvenExpert4,9/5 · echte Kundenstimmen

Paula, 26, sitzt nach dem ersten Fachseminar am Studienseminar in Halle über ihrer ersten Anwärterbezüge-Abrechnung und findet eine Zeile, die sie nicht einordnen kann: den Hinweis auf die Krankenversicherung. Als Referendarin in Sachsen-Anhalt hat sie jetzt sechs Monate Zeit, sich zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung zu entscheiden – und seit diesem Jahr eine zusätzliche Option. PKV für Referendare in Sachsen-Anhalt bedeutet konkret: 50 % Beihilfe vom Dienstherrn, die restlichen 50 % sichern Sie klassisch über eine private Krankenversicherung ab oder nutzen seit 1. Januar 2026 die neue pauschale Beihilfe.

Mehr zum Einstieg in die private Krankenversicherung während des Referendariats lesen Sie in meinem Beitrag PKV für Referendare: Der Einstieg.

Das Wichtigste in Kürze

  • 50 % Beihilfe für Referendarinnen und Referendare in Sachsen-Anhalt: Als Beamtin oder Beamter auf Widerruf erhalten Sie den Grundsatz-Bemessungssatz, unabhängig davon, ob Sie ledig sind oder ein Kind haben.

  • Ab zwei Kindern steigt der Satz auf 70 %: Auch während der Elternzeit gilt der erhöhte Bemessungssatz von 70 %.

  • Neu seit 1. Januar 2026: die pauschale Beihilfe nach § 3d BesVersEG LSA: Wer freiwillig gesetzlich versichert bleibt, kann auf Antrag einen Zuschuss zur GKV erhalten, statt die individuelle Beihilfe zu nutzen.

  • Sechs Monate Frist für die Öffnungsaktion: Innerhalb von sechs Monaten nach Beginn Ihres Beamtenverhältnisses nehmen teilnehmende Versicherer Sie ohne lange Gesundheitsprüfung auf, der Risikozuschlag ist auf 30 % gedeckelt.

  • Keine Kostendämpfungspauschale in Sachsen-Anhalt: Das Land erhob sie nur von 2013 bis 2016 und hat sie zum 1. Januar 2017 vollständig aufgehoben.

In einem kostenfreien Erstgespräch zeige ich Ihnen in 30 Minuten, welcher der beiden Wege für Ihre Situation günstiger ist.

Albert Sibert

Ich bin Albert Sibert, unabhängiger Finanzberater mit Schwerpunkt auf Beamte, Referendare und Anwärter. Seit 2019 begleite ich Sie bei Beihilfe, PKV, BU und Altersvorsorge – mit über 250 Partnergesellschaften statt nur einem Produkt.

Warum Referendare in Sachsen-Anhalt jetzt zwei Wege zur Krankenversicherung haben

Mit der Einstellung in den Vorbereitungsdienst werden Sie Beamtin oder Beamter auf Widerruf. Für die Krankenversicherung heißt das: Der Dienstherr übernimmt über die Beihilfe einen Teil Ihrer Krankheitskosten, den Rest sichern Sie selbst ab. In Sachsen-Anhalt liegt dieser Dienstherrenanteil für die meisten Referendarinnen und Referendare bei 50 % – die restlichen 50 % decken Sie traditionell über eine private Krankenversicherung ab.

Seit dem 1. Januar 2026 gibt es einen zweiten Weg: die pauschale Beihilfe nach § 3d des Besoldungs- und Versorgungsrechtsergänzungsgesetzes Sachsen-Anhalt (BesVersEG LSA). Wer freiwillig gesetzlich versichert bleibt und auf die individuelle Beihilfe verzichtet, erhält stattdessen einen Zuschuss zur GKV. Welcher Weg günstiger ist, hängt von Ihrem Gesundheitszustand, Ihrer familiären Situation und Ihrer Risikobereitschaft ab – pauschale Antworten gibt es hier nicht.

Was es kostet, wenn Sie zu lange in der freiwilligen GKV bleiben

Paulas Kollege Marcel hat seinen Jahrgang im Referendariat in Magdeburg durchlaufen und die Entscheidung monatelang vor sich hergeschoben – weder einen PKV-Antrag gestellt noch die pauschale Beihilfe beantragt. In der Zwischenzeit zahlte er den vollen Beitrag zur freiwilligen GKV ohne jeden Zuschuss.

Der Grund: Ohne einen der beiden Wege zahlen Sie 2026 in der freiwilligen GKV den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % zuzüglich eines durchschnittlichen Zusatzbeitrags von 2,9 %, zusammen also 17,5 % Ihrer Bezüge (Quelle: Bundesministerium für Gesundheit). Hinzu kommt die Pflegeversicherung mit 3,6 % plus 0,6 % Kinderlosenzuschlag ab 23 Jahren, macht in Summe 21,7 % Ihrer Bezüge – vollständig aus eigener Tasche, solange weder Beihilfe noch der neue GKV-Zuschuss greifen.

Eine private Krankenversicherung mit Beihilfeergänzung deckt dagegen nur die verbleibenden 50 % des Risikos ab, die die Beihilfe nicht übernimmt. Wie viel das im Einzelfall kostet, hängt vom gewählten Tarif ab – mehr dazu in meinem Beitrag Kosten der PKV für Referendare.

Beihilfe in Sachsen-Anhalt: Die Sätze im Überblick

Das Besoldungs- und Versorgungsrechtsergänzungsgesetz Sachsen-Anhalt (BesVersEG LSA) regelt in § 3 die Bemessungssätze für Beihilfeberechtigte im aktiven Dienst, zu denen auch Referendarinnen, Referendare und Beamtenanwärter zählen. Die Sätze orientieren sich an der Struktur der Bundesbeihilfeverordnung (Quelle: § 46 BBhV, gesetze-im-internet.de).

PersonengruppeBemessungssatz
Beihilfeberechtigte ohne Kind oder mit einem Kind50 %
Beihilfeberechtigte mit zwei oder mehr Kindern70 %
Beihilfeberechtigte während der Elternzeit70 %
Berücksichtigungsfähige Ehegatten und Lebenspartner70 %
Berücksichtigungsfähige Kinder80 %

Einen pauschal erhöhten Anwärtersatz gibt es in Sachsen-Anhalt nicht – Referendarinnen und Referendare erhalten denselben Satz wie andere aktive Beihilfeberechtigte ohne oder mit einem Kind.

Die neue pauschale Beihilfe seit 2026: Für wen sich der Verzicht lohnt

Mit dem Fünften Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften hat Sachsen-Anhalt zum 1. Januar 2026 die pauschale Beihilfe eingeführt – als Reaktion auf einen Landtagsbeschluss vom Juni 2025. Freiwillig gesetzlich versicherte Beihilfeberechtigte erhalten seitdem auf Antrag einen monatlichen, steuerfreien Zuschuss zur GKV in Höhe von 50 % des tatsächlichen Beitrags, statt die individuelle Beihilfe in Anspruch zu nehmen. Dafür müssen Sie schriftlich auf die ergänzende individuelle Beihilfe verzichten, auch für berücksichtigungsfähige Angehörige.

Eine Besonderheit: Sachsen-Anhalt lässt diesen Verzicht als bislang einziges Bundesland widerruflich zu. Sie können die Entscheidung schriftlich widerrufen, mit einer Frist von drei Monaten zum folgenden Monatsbeginn. Wer allerdings von der pauschalen Beihilfe zurück in die PKV wechseln möchte, muss erneut eine Gesundheitsprüfung durchlaufen – das kann je nach Gesundheitszustand teurer werden oder an Ausschlüssen scheitern.

  • Für wen die pauschale Beihilfe infrage kommt: Wer ohnehin in der GKV bleiben möchte, etwa wegen eines mitversicherten Partners oder einer bestehenden Erkrankung, spart durch den Zuschuss gegenüber dem vollen GKV-Beitrag ohne Beihilfe spürbar.

  • Für wen die klassische Kombination aus Beihilfe und PKV meist günstiger bleibt: Junge, gesunde Referendarinnen und Referendare ohne Vorerkrankungen zahlen in einem beihilfekonformen PKV-Tarif häufig weniger als die verbleibenden 50 % eines GKV-Beitrags, selbst nach Abzug des Zuschusses.

  • Antragsfrist für die Rückwirkung: Anträge, die bis zum 31. Dezember 2026 gestellt werden, wirken auf den 1. Januar 2026 zurück.

Welche der beiden Varianten für Sie günstiger ist, lässt sich nur anhand Ihrer persönlichen Situation durchrechnen. Bevor Sie sich festlegen: Sichern Sie sich jetzt einen Termin für ein kostenfreies Erstgespräch, in dem wir beide Wege für Sie durchrechnen.

So wählen Sie den richtigen PKV-Tarif als Referendarin oder Referendar

Entscheiden Sie sich für die klassische Kombination aus Beihilfe und PKV, zählen bei der Tarifwahl vor allem diese Kriterien:

  • Beihilfekonformer Tarif: Der Tarif muss exakt die verbleibenden 50 % abdecken, die die Beihilfe nicht übernimmt – sonst entstehen Lücken oder doppelte Leistungen.

  • Anwärtertarif ohne Altersrückstellungen: Spezielle Tarife für die Ausbildungszeit halten die Beiträge während des Referendariats niedrig und werden nach der Verbeamtung auf Lebenszeit regulär umgestellt.

  • Beihilfeergänzung für Zahnersatz und Co.: Die Beihilfe deckt nicht jede Rechnung vollständig. Eine Beihilfe Ergänzungsversicherung schließt typische Lücken bei Zahnersatz, Heilmitteln und Sehhilfen.

  • Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit: Viele Tarife erstatten einen Teil des Beitrags zurück, wenn Sie im Jahr keine Rechnungen einreichen.

  • Flexible Anpassung nach der Ausbildung: Der Tarif passt sich ohne neue Gesundheitsprüfung an den späteren Beamtenstatus auf Probe oder Lebenszeit an.

Die häufigsten Fehler beim PKV-Wechsel im Referendariat

In der Beratungspraxis wiederholen sich bei Referendarinnen und Referendaren in Sachsen-Anhalt dieselben Fehler:

  • Die Sechs-Monats-Frist verstreicht ungenutzt: Wer die Öffnungsaktion verpasst, braucht später eine reguläre Gesundheitsprüfung ohne Zuschlagsdeckel.

  • Gesundheitsfragen werden zu knapp beantwortet: Dieselben Fallstricke wie bei der Dienstunfähigkeitsversicherung gelten auch beim PKV-Antrag – mehr dazu in meinem Beitrag Gesundheitsfragen in der DU-Versicherung für Referendare.

  • Die pauschale Beihilfe wird ohne Vergleichsrechnung gewählt: Wer vorschnell auf die individuelle Beihilfe verzichtet, verpasst mitunter den günstigeren PKV-Weg – und eine spätere Rückkehr in die PKV ist gesundheitlich nicht garantiert.

  • Die GKV-Kündigungsfrist wird unterschätzt: Bei freiwilliger GKV-Mitgliedschaft gilt eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende – ohne rechtzeitige Kündigung entsteht eine doppelte Beitragspflicht.

  • Die Entscheidung wird allein aus dem Bauch heraus getroffen: Gerade die Kombination aus Beihilfesatz, pauschaler Beihilfe und Tarifwahl lohnt eine fachliche Einordnung vor der Unterschrift.

Die Öffnungsaktion nutzen: Der richtige Zeitpunkt zum Wechseln

Die Öffnungsaktion ist eine bundesweite Vereinbarung teilnehmender privater Krankenversicherer: Referendarinnen und Referendare erhalten innerhalb von sechs Monaten nach Beginn des Beamtenverhältnisses Zugang zur PKV, auch mit Vorerkrankungen. Maßgeblich ist der Eingang des Antrags beim Versicherer, nicht der spätere Versicherungsbeginn. Der Risikozuschlag ist dabei auf 30 % gedeckelt, erhältlich sind allerdings nur beihilfekonforme Grundtarife ohne Wahlleistungen wie Chefarztbehandlung oder Einbettzimmer.

Paula hat sich nach dem Gespräch mit ihrer Fachleiterin für den direkten PKV-Wechsel entschieden und den Antrag noch in der ersten Woche ihres Referendariats gestellt. Diese Checkliste hilft bei der zeitlichen Planung:

  • Woche 1 bis 4: Beamtenverhältnis prüfen lassen, PKV-Tarife und pauschale Beihilfe gegenrechnen.

  • Monat 2: PKV-Antrag stellen und Quotenbescheinigung anfordern, oder Antrag auf pauschale Beihilfe vorbereiten.

  • Spätestens Monat 4: Freiwillige GKV-Mitgliedschaft fristgerecht kündigen, falls Sie sich für die PKV entscheiden.

  • Vor Ablauf von Monat 6: Antrag muss beim Versicherer eingegangen sein, um die Öffnungsaktion zu nutzen.

Die Beratung durch Herrn Sibert war sehr angenehm, kompetent und zielführend. Er geht auf Wünsche individuell ein und nimmt sich während der Termine sehr viel Zeit.

Johanna W., Lehrerin – Bewertung auf ProvenExpert

Häufige Fragen zur PKV für Referendare in Sachsen-Anhalt

Wie hoch ist die Beihilfe für Referendare in Sachsen-Anhalt?

Referendarinnen und Referendare ohne oder mit einem Kind erhalten in Sachsen-Anhalt den Grundsatz-Bemessungssatz von 50 %. Ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern und während der Elternzeit steigt der Satz auf 70 %. Die restlichen Kosten sichern Sie über die gesetzliche oder private Krankenversicherung selbst ab.

Muss ich mich als Referendarin in Sachsen-Anhalt privat versichern?

Nein. Sie können zwischen der klassischen Kombination aus individueller Beihilfe und PKV sowie der seit 2026 möglichen pauschalen Beihilfe mit Verbleib in der GKV wählen. Welcher Weg günstiger ist, hängt von Gesundheitszustand und familiärer Situation ab.

Was ist die pauschale Beihilfe in Sachsen-Anhalt?

Seit 1. Januar 2026 erhalten freiwillig gesetzlich versicherte Beihilfeberechtigte nach § 3d BesVersEG LSA auf Antrag einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 50 % des GKV-Beitrags, wenn sie schriftlich auf die individuelle Beihilfe verzichten. Anträge bis 31. Dezember 2026 wirken rückwirkend zum 1. Januar 2026.

Kann ich den Verzicht auf die individuelle Beihilfe widerrufen?

Ja. Sachsen-Anhalt lässt den Widerruf als bislang einziges Bundesland zu, mit einer Frist von drei Monaten zum nächsten Monatsbeginn. Ein späterer Wechsel zurück in die PKV erfordert allerdings eine neue Gesundheitsprüfung.

Was passiert, wenn ich die Sechs-Monats-Frist der Öffnungsaktion verpasse?

Nach Ablauf der Frist nehmen Versicherer Sie weiterhin auf, allerdings ohne den gedeckelten Risikozuschlag von 30 % und ohne die vereinfachte Gesundheitsprüfung. Bei Vorerkrankungen kann das zu höheren Beiträgen oder Ausschlüssen führen.

Zahle ich als Referendar in Sachsen-Anhalt die Kostendämpfungspauschale?

Nein. Sachsen-Anhalt erhob diesen jährlichen Eigenanteil nur zwischen 2013 und 2016 und hat ihn zum 1. Januar 2017 vollständig abgeschafft.

Passend zur PKV: Weitere Themen für Ihren Start ins Referendariat

Neben der Krankenversicherung lohnt sich beim Berufsstart ein Blick auf weitere Absicherungen:

  • Dienstunfähigkeit in den ersten Dienstjahren: Als Beamtin oder Beamter auf Widerruf haben Sie bei Dienstunfähigkeit kaum Absicherung durch den Dienstherrn. Mehr dazu in Dienstunfähigkeit bei Berufsanfängern. Im Erstgespräch ordnen wir ein, ob und wann sich eine DU-Versicherung für Sie neben der PKV für Referendare in Sachsen-Anhalt lohnt.

  • Finanzielle Reserve für den Berufsstart: Wer Beiträge zur PKV plant, braucht parallel einen Puffer für unerwartete Ausgaben. Wie Sie diesen aufbauen, lesen Sie in Notgroschen aufbauen. Gerne zeige ich Ihnen im Gespräch, wie sich Versicherung und Rücklage sinnvoll kombinieren lassen.

  • Finanzfehler bei der Verbeamtung vermeiden: Die Entscheidung zwischen PKV und pauschaler Beihilfe ist nur einer von mehreren Punkten, die beim Übergang in die Lebenszeitverbeamtung zählen. Einen Überblick gibt mein Beitrag Verbeamtung auf Probe: Finanzfehler vermeiden. Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, wo bei Ihnen der größte Handlungsbedarf liegt.

Einen Überblick über alle Themen rund um Beihilfe, PKV und Absicherung im öffentlichen Dienst finden Sie in meinem Ratgeber.

Paula hat sich nach einer durchgerechneten Vergleichsrechnung für die klassische Kombination aus Beihilfe und PKV entschieden, Marcel zahlt bis heute den vollen GKV-Beitrag ohne Zuschuss – beide mit demselben Gehalt, aber unterschiedlicher Entscheidung. Für die PKV für Referendare in Sachsen-Anhalt gilt: Seit der neuen pauschalen Beihilfe lohnt sich der Vergleich beider Wege mehr denn je, bevor Sie sich festlegen.

Dieses Erstgespräch eignet sich für Sie, wenn Sie als Studentin oder Student kurz vor dem Referendariat stehen, mitten im Vorbereitungsdienst in Sachsen-Anhalt zwischen PKV und pauschaler Beihilfe abwägen oder als junge Beamtin beziehungsweise junger Beamter in den ersten Dienstjahren Ihre Krankenversicherung zum ersten Mal wirklich durchrechnen wollen. In 30 Minuten sehen wir gemeinsam, welcher Weg zu Ihrer familiären Situation und Ihrem Gesundheitszustand passt. Wie ich vergütet werde, sage ich Ihnen offen im Gespräch – das kostenfreie Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich.

Albert Sibert

Albert Sibert

Versicherungsexperte

Über mich

Unabhängiger Finanzberater mit Schwerpunkt auf Beamte, Referendare und Anwärter im öffentlichen Dienst. Seit 2019 begleite ich Sie bei Beihilfe, PKV, Dienstunfähigkeit und Altersvorsorge – mit über 250 Partnergesellschaften zur Auswahl.

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