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BeamtePKV1. Juni 2026

Beihilfe für Beamte 2026: Was wird erstattet und wie Sie Lücken schließen

Ihr klarer Überblick über beihilfefähige Leistungen und Erstattungssätze.

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Was ist die Beihilfe für Beamte und wer hat Anspruch?

Als Beamter genießen Sie im Krankheitsfall einen besonderen Schutz durch Ihren Dienstherrn: die Beihilfe. Doch was genau wird erstattet, und wo liegen die Grenzen? In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige.

Erfahren Sie, welche Kosten beihilfefähig sind, wie hoch Ihr persönlicher Bemessungssatz ist und wie Sie durch die richtige Kombination mit einer privaten Krankenversicherung optimal abgesichert sind.

Das Wichtigste in Kürze

  • 50–90 % Erstattung: Beamte erhalten je nach Familienstand und Bundesland einen erheblichen Teil ihrer Krankheitskosten erstattet.

  • Arzt, Zahn, Krankenhaus: Die klassischen beihilfefähigen Aufwendungen der Beihilfe im Überblick.

  • Medikamente und Hilfsmittel: Werden unter bestimmten Voraussetzungen bezuschusst – mit Höchstbeträgen und Ausnahmen.

  • Wichtige Ausschlüsse kennen: Nicht alle Leistungen sind erstattungsfähig – Wahlleistungen und Schönheitsoperationen fallen meist heraus.

  • Beihilfe + PKV = optimale Absicherung: Die richtige Kombination schließt alle Versorgungslücken zuverlässig.

Albert Sibert

Ich bin Albert Sibert, unabhängiger Finanzberater mit Schwerpunkt auf Beamte, Referendare und Anwärter. Seit 2019 begleite ich Sie bei Beihilfe, PKV, BU und Altersvorsorge – mit über 250 Partnergesellschaften statt nur einem Produkt.

Beihilfe für Beamte: Was ist das und wer hat Anspruch?

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Die staatliche Fürsorgeleistung im Überblick

Die Beihilfe ist eine staatliche Fürsorgeleistung, mit der der Dienstherr einen Teil der krankheitsbedingten Kosten übernimmt. Sie ist kein Versicherungsprodukt, sondern eine direkte Unterstützungsleistung – und ergänzt die private Krankenversicherung, die Beamte in der Regel abschließen.

  • Aktive Beamte auf Probe, auf Widerruf und auf Lebenszeit

  • Versorgungsempfänger (Pensionäre)

  • Referendare und Anwärter

  • Unter bestimmten Voraussetzungen auch berücksichtigungsfähige Angehörige wie Ehepartner und Kinder

Der entscheidende Begriff ist der Beihilfesatz. Er legt fest, wie viel Prozent Ihrer Aufwendungen der Dienstherr übernimmt. Den Rest deckt Ihre private Krankenversicherung.

Beihilfesatz: Wie viel wird erstattet?

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Ihr persönlicher Bemessungssatz

  • Ledige Beamte ohne Kinder: 50 %

  • Verheiratete Beamte oder mit einem Kind: 50 % (Bund) bis 60 % (viele Bundesländer)

  • Beamte mit zwei oder mehr Kindern: 70 %

  • Versorgungsempfänger (Pensionäre): 70 %

  • Berücksichtigungsfähige Angehörige: 70 % (Ehepartner) bzw. 80 % (Kinder)

Bei einem Beihilfesatz von 50 % müssen Sie die verbleibenden 50 % über Ihre PKV absichern. Bitte beachten Sie: Die Beihilfe variiert je nach Bundesland erheblich – informieren Sie sich immer nach den Regelungen Ihres Dienstherren.

Beihilfefähige Aufwendungen: Was erstattet die Beihilfe Beamte konkret?

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Arzt, Zahn, Krankenhaus und mehr

  • Arztkosten: Ärztliche Leistungen nach GOÄ werden bis zum 2,3-fachen Steigerungssatz anerkannt. Höhere Sätze bedürfen einer gesonderten Begründung.

  • Zahnbehandlung: Füllungen, Wurzelbehandlungen und Zahnersatz sind grundsätzlich beihilfefähig. Bei Zahnersatz wird häufig ein Festzuschuss gewährt.

  • Krankenhauskosten: Stationäre Behandlungen sind beihilfefähig. Wahlleistungen wie Chefarzt oder Einbettzimmer müssen über die PKV abgesichert werden.

  • Medikamente: Verschreibungspflichtige Medikamente sind beihilfefähig, nicht verschreibungspflichtige nur in Ausnahmefällen.

  • Hilfsmittel und Sehhilfen: Medizinisch notwendige Hilfsmittel bis zu Höchstbeträgen. Einfache Lesebrillen fallen meist nicht darunter.

  • Psychotherapie: Grundsätzlich beihilfefähig bei approbierten Therapeuten – Anzahl der Sitzungen je nach Bundesland begrenzt.

  • Pflegekosten und Vorsorge: Im Pflegefall anteilige Übernahme abhängig vom Pflegegrad. Krebsvorsorge und Impfungen ebenfalls erstattungsfähig.

Was wird nicht erstattet? Ausschlüsse bei der Beihilfe

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Diese Kosten trägt die Beihilfe nicht

  • Reine Schönheitsoperationen ohne medizinische Indikation

  • Nicht verschreibungspflichtige Medikamente (mit Ausnahmen)

  • Einfache Sehhilfen bei geringer Sehschwäche

  • Wahlleistungen im Krankenhaus (Chefarzt, Einbettzimmer)

  • Alternative Heilmethoden ohne amtsärztliche Anerkennung

  • Kosten durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit

Auch der Beihilfe Eigenanteil sollte nicht unterschätzt werden: In vielen Bundesländern gibt es pauschale Abzüge je Arztbesuch oder Medikament. Mehr dazu erfahren Sie unter Was ist die Beihilfe.

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Meine Ultimative PKV‑Checkliste für angehende Beamte.

Mit dieser Entscheidungshilfe finden Sie in wenigen Minuten selbst heraus, welche PKV zu Ihnen passt, worauf Sie beim Abschluss achten müssen, und welche Fehler Sie vermeiden sollten.

Beihilfe PKV Kombination: So schließen Sie Ihre Lücken

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Die optimale Absicherung für Beamte

Die Beihilfe allein reicht nicht aus. Der verbleibende Eigenanteil – in der Regel 30 bis 50 % – muss durch eine auf Sie zugeschnittene private Krankenversicherung gedeckt werden. Je früher Sie eintreten, desto günstiger sind Ihre Beiträge.

  • Beihilfeergänzungstarif: Deckt exakt den Anteil, den die Beihilfe Beamte nicht übernimmt.

  • Wahlleistungen: Chefarztbehandlung und Einbettzimmer im Krankenhaus absichern.

  • Zahnzusatzleistungen: Für höherwertigen Zahnersatz.

  • Flexibilität bei Lebensveränderungen: Beihilfesatz ändert sich bei Heirat oder Geburt – Tarif muss anpassbar sein.

Gerade für Berufseinsteiger, Referendare und junge Beamte zwischen 25 und 40 Jahren lohnt es sich, frühzeitig die richtige Kombination aus Beihilfe und PKV zu wählen. Spätere Wechsel oder Nachversicherungen können teuer werden. Mehr dazu unter Individuelle Beratung.

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