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PKVBeamte20. Oktober 2026

Beihilfe für Anwärter in Mecklenburg-Vorpommern: Sätze

Wie Anwärterinnen und Anwärter aus Polizei, Steuerverwaltung, Justiz und allgemeiner Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern die Beihilfesätze, die neue pauschale Beihilfe und die Öffnungsaktion für ihre Krankenversicherung nutzen.

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Pia, 24, beginnt ihre Ausbildung bei der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern in Rostock und hält ihre erste Bezügemitteilung des Landesamts für Finanzen Mecklenburg-Vorpommern (LAF M-V) in der Hand. Zwischen Grundbetrag und Abzügen steht eine Zeile, die sie nicht einordnen kann: Beihilfe. Beihilfe für Anwärter in Mecklenburg-Vorpommern bedeutet: Als Beamtin auf Widerruf übernimmt ihr Dienstherr die Hälfte ihrer Krankheitskosten, egal ob sie gesetzlich oder privat versichert ist. Die übrigen 50 % sichert sie selbst ab – und genau hier entscheidet sich, ob sie von Anfang an richtig versichert ist.

Was Beihilfe grundsätzlich bedeutet und wie sie mit Ihrer Krankenversicherung zusammenspielt, lesen Sie in meinem Beitrag Was ist Beihilfe?.

Das Wichtigste in Kürze

  • 50 % Beihilfe im Grundfall: Anwärterinnen und Anwärter ohne oder mit einem Kind erhalten in Mecklenburg-Vorpommern den Bemessungssatz von 50 %, ab zwei Kindern steigt er auf 70 %.

  • Keine eigene Landesverordnung: Mecklenburg-Vorpommern hat keine eigene Beihilfeverordnung, sondern wendet nach § 80 Abs. 7 LBG M-V die Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) unmittelbar an.

  • Neue pauschale Beihilfe seit 1. Mai 2026: Statt der klassischen Beihilfe können Sie nach § 80a LBG M-V einen Zuschuss zu Ihrem Krankenversicherungsbeitrag wählen – die Entscheidung bindet Sie dauerhaft.

  • Sechs Monate Frist für die Öffnungsaktion: Innerhalb von sechs Monaten nach Begründung des Beamtenverhältnisses nehmen teilnehmende PKV-Anbieter Sie ohne Leistungsausschluss auf, der Risikozuschlag ist auf 30 % gedeckelt.

  • Beihilfe wird nicht automatisch ausgezahlt: Sie müssen Ihre Belege aktiv beim Landesamt für Finanzen Mecklenburg-Vorpommern einreichen, die Antragsfrist beträgt drei Jahre ab Rechnungsdatum.

In einem kostenfreien Erstgespräch ordne ich mit Ihnen gemeinsam ein, was diese Sätze konkret für Ihre Besoldungsgruppe und Ihren Vorbereitungsdienst bedeuten.

Albert Sibert

Ich bin Albert Sibert, unabhängiger Finanzberater mit Schwerpunkt auf Beamte, Referendare und Anwärter. Seit 2019 begleite ich Sie bei Beihilfe, PKV, BU und Altersvorsorge – mit über 250 Partnergesellschaften statt nur einem Produkt.

Warum die Beihilfe für Anwärterinnen und Anwärter in Mecklenburg-Vorpommern über die Versicherungswahl entscheidet

Mit der Einstellung in den Vorbereitungsdienst werden Sie Beamtin oder Beamter auf Widerruf – egal ob bei der Landespolizei, der Steuerverwaltung, der Justiz oder in der allgemeinen Landesverwaltung. Für die Krankenversicherung bedeutet das: Der Dienstherr übernimmt über die Beihilfe einen Teil Ihrer Krankheitskosten, den Rest sichern Sie selbst ab, unabhängig davon, für welche Krankenversicherung Sie sich entscheiden.

Anders als angestellte Berufseinsteiger erhalten Sie als Beamtin oder Beamter auf Widerruf keinen Arbeitgeberzuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung. Bleiben Sie freiwillig in der GKV, zahlen Sie den vollen Beitrag allein und verzichten gleichzeitig auf Ihren Beihilfeanspruch für diesen Teil. Wechseln Sie in die private Krankenversicherung, sichern Sie nur die verbleibenden 50 % Ihres Risikos ab – bei entsprechend geringeren Beiträgen. Mehr zu den Kosten lesen Sie in meinem Beitrag Kosten der PKV für Referendare.

Die Beihilfesätze in Mecklenburg-Vorpommern im Überblick

Mecklenburg-Vorpommern hat keine eigene Landesverordnung, sondern wendet die Bemessungssätze der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) an. Die folgende Tabelle zeigt die aktuellen Sätze nach § 46 BBhV in der seit 1. Januar 2026 geltenden Fassung (Stand: Oktober 2026, Quelle: Bundesbeihilfeverordnung, § 46).

PersonengruppeBemessungssatz
Beihilfeberechtigte ohne Kind oder mit einem Kind (inkl. Anwärterinnen und Anwärter)50 %
Beihilfeberechtigte mit zwei oder mehr Kindern70 %
Berücksichtigungsfähige Ehegatten und Lebenspartner70 %
Berücksichtigungsfähige Kinder80 %

Bleiben Sie in dieser Ausgangslage freiwillig gesetzlich versichert, zahlen Sie auf Ihre Anwärterbezüge den vollen Sozialversicherungsbeitrag: 14,6 % allgemeiner Beitragssatz plus durchschnittlich 2,9 % Zusatzbeitrag 2026 (Quelle: Bundesministerium für Gesundheit), zusammen 17,5 %. Hinzu kommt die Pflegeversicherung mit 3,6 % plus 0,6 % Kinderlosenzuschlag ab 23 Jahren. Eine private Krankenversicherung mit Beihilfeergänzung deckt dagegen nur die verbleibenden 50 % des Risikos ab, die die Beihilfe nicht übernimmt.

Keine eigene Landesverordnung: Mecklenburg-Vorpommern folgt der Bundesbeihilfeverordnung

Anders als viele andere Bundesländer hat Mecklenburg-Vorpommern keine eigene Landesbeihilfeverordnung erlassen. Nach § 80 Abs. 7 des Landesbeamtengesetzes M-V (LBG M-V) gelten die jeweils aktuellen Bundesbeihilferegelungen unmittelbar, über § 1 LBG M-V auch für den kommunalen Bereich. Seit der 11. Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung vom 14. Oktober 2025 gilt die aktuelle Fassung der BBhV zum 1. Januar 2026.

Für Sie als Anwärterin oder Anwärter bedeutet das: Änderungen bei Bemessungssätzen, Höchstbeträgen oder Fristen, die der Bund beschließt, wirken in Mecklenburg-Vorpommern automatisch und ohne eigenes Landesgesetzgebungsverfahren. Das macht die Rechtslage vergleichsweise einheitlich, aber auch abhängig von bundesweiten Reformen, deren Zeitpunkt Sie beim Bund und nicht in Schwerin verfolgen müssen.

Die neue pauschale Beihilfe seit Mai 2026: Alternative zur klassischen Beihilfe

Seit dem 1. Mai 2026 können Beihilfeberechtigte in Mecklenburg-Vorpommern nach § 80a LBG M-V zwischen der klassischen Beihilfe und einer pauschalen Beihilfe wählen. Wer sich für die pauschale Variante entscheidet, erhält einen Zuschuss zu den Beiträgen seiner gesetzlichen oder privaten Krankenvollversicherung in Höhe von grundsätzlich 50 % der berücksichtigungsfähigen Beiträge, begrenzt nach Landesrecht.

Die Entscheidung für die pauschale Beihilfe ist unwiderruflich und bedarf der Schriftform. Ein späterer Rückwechsel zur klassischen Beihilfe mit privater Zusatzversicherung ist damit ausgeschlossen. Die pauschale Beihilfe beginnt zudem grundsätzlich nicht rückwirkend – maßgeblich ist der Zeitpunkt Ihres Antrags.

Für Anwärterinnen und Anwärter, die lieber gesetzlich versichert bleiben wollen, ist das eine neue Option: Statt freiwillig in der GKV ohne jeden Zuschuss zu bleiben, erhalten Sie jetzt die Hälfte Ihres Beitrags erstattet. Ob sich das gegenüber einer beihilfekonformen PKV für Ihre Lebenssituation rechnet, hängt von Gesundheitszustand, Familienplanung und Besoldungsgruppe ab – eine Entscheidung, die Sie wegen der Unwiderruflichkeit nicht ohne Beratung treffen sollten. In einem kostenfreien Erstgespräch rechnen wir gemeinsam durch, welche der beiden Varianten über Ihre gesamte Laufbahn günstiger ist.

Die Öffnungsaktion nutzen: Frist und Risikozuschlag

Die Öffnungsaktion ist eine freiwillige Selbstverpflichtung teilnehmender privater Krankenversicherer: Beamtinnen und Beamte auf Widerruf erhalten innerhalb von sechs Monaten nach Begründung ihres Beamtenverhältnisses Zugang zur PKV, auch mit Vorerkrankungen. Seit Anfang 2019 gilt die Aktion auch für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf. Der Risikozuschlag ist dabei auf 30 % des tariflichen Beitrags gedeckelt, Leistungsausschlüsse sind in dieser Frist nicht zulässig (Quelle: Merkblatt des PKV-Verbands für Beamtenanfänger).

Pia hat sich direkt in den ersten Wochen ihrer Ausbildung um einen beihilfekonformen Anwärtertarif gekümmert. Ihr Kollege Tom aus demselben Einstellungsjahrgang hat die Entscheidung monatelang vor sich hergeschoben und erst kurz vor Ablauf der Sechs-Monats-Frist reagiert – mit deutlich weniger Auswahl an Tarifen, weil einige Versicherer zu diesem Zeitpunkt für seinen Jahrgang schon keine neuen Anträge mehr angenommen haben. Bevor die Gesundheitsfragen zum Problem werden, sollten Sie die Frist aktiv nutzen statt auf den letzten Drücker zu reagieren.

So stellen Sie Ihren Beihilfeantrag in Mecklenburg-Vorpommern

Die Beihilfe wird nicht automatisch ausgezahlt. Zuständig für die Bearbeitung ist das Landesamt für Finanzen Mecklenburg-Vorpommern (LAF M-V), Abteilung Bezüge – dort prüft man Ihre eingereichten Belege zu Krankheits-, Geburts- und Pflegeaufwendungen und zahlt die Beihilfe aus.

Wichtig ist die Antragsfrist: Nach § 54 BBhV wird Beihilfe nur gewährt, wenn der Antrag innerhalb von drei Jahren nach dem Rechnungsdatum gestellt wird. Reichen Sie Ihre Belege trotzdem zeitnah ein, statt sie über Monate zu sammeln – so behalten Sie den Überblick über Ihre tatsächliche Kostenbelastung und vermeiden Liquiditätsengpässe durch aufgeschobene Erstattungen.

Typische Fehler bei der Beihilfe als Anwärter in Mecklenburg-Vorpommern

In der Beratungspraxis wiederholen sich bei Anwärterinnen und Anwärtern in Mecklenburg-Vorpommern dieselben Fehler:

  • Die Sechs-Monats-Frist der Öffnungsaktion verstreicht ungenutzt: Wer sie verpasst, braucht später eine reguläre Gesundheitsprüfung ohne Zuschlagsdeckel.

  • Die pauschale Beihilfe wird ohne Vergleichsrechnung gewählt: Die Entscheidung bindet Sie dauerhaft – ohne Prüfung von PKV-Alternativen entscheiden Sie unter Zeitdruck über Jahrzehnte.

  • Ein nicht beihilfekonformer PKV-Tarif wird gewählt: Der Tarif muss exakt die verbleibenden 50 % abdecken, sonst entstehen Lücken oder teure Doppelleistungen.

  • Die Dreijahresfrist für Beihilfeanträge wird ausgereizt: Wer Belege über Jahre liegen lässt, verschenkt Liquidität und riskiert im Einzelfall den Fristablauf.

  • Die Entscheidung wird ohne fachliche Einordnung getroffen: Gerade das Zusammenspiel aus Beihilfesatz, pauschaler Beihilfe und Öffnungsaktion lohnt eine Prüfung vor der Unterschrift.

Herr Sibert ist auf alle meine Fragen ausführlich eingegangen und hat alles verständlich erklärt. Vor allem durch seine sympathische und offene Art fühlt man sich bei ihm sehr gut beraten.

Nadine F., Lehrerin – Bewertung auf ProvenExpert

Häufige Fragen zur Beihilfe für Anwärter in Mecklenburg-Vorpommern

Wie hoch ist die Beihilfe für Anwärterinnen und Anwärter in Mecklenburg-Vorpommern?

Anwärterinnen und Anwärter ohne oder mit einem Kind erhalten nach § 46 BBhV den Bemessungssatz von 50 %. Ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern steigt der Satz auf 70 %. Die restlichen Kosten sichern Sie über die gesetzliche oder private Krankenversicherung selbst ab.

Hat Mecklenburg-Vorpommern eine eigene Beihilfeverordnung?

Nein. Mecklenburg-Vorpommern wendet nach § 80 Abs. 7 LBG M-V die Bundesbeihilfeverordnung unmittelbar an, ohne eigene Landesverordnung. Änderungen auf Bundesebene wirken damit automatisch auch in Mecklenburg-Vorpommern.

Was ist die pauschale Beihilfe in Mecklenburg-Vorpommern?

Seit 1. Mai 2026 können Sie nach § 80a LBG M-V statt der klassischen Beihilfe einen Zuschuss zu Ihrem Krankenversicherungsbeitrag wählen, grundsätzlich 50 % der berücksichtigungsfähigen Beiträge. Die Entscheidung ist unwiderruflich und muss schriftlich erfolgen.

Muss ich mich als Anwärter in Mecklenburg-Vorpommern privat versichern?

Eine Pflicht zur PKV besteht nicht. Sie können freiwillig gesetzlich versichert bleiben oder seit Mai 2026 die pauschale Beihilfe wählen. Ohne eine dieser beiden Optionen zahlen Sie in der GKV den vollen Beitrag ohne Zuschuss.

Wie lange habe ich Zeit, einen Beihilfeantrag zu stellen?

Nach § 54 BBhV müssen Sie Ihren Antrag innerhalb von drei Jahren nach dem Rechnungsdatum stellen, sonst verfällt der Anspruch. Reichen Sie Belege trotzdem zeitnah ein, um Erstattungen nicht unnötig zu verzögern.

Was passiert, wenn ich die Sechs-Monats-Frist der Öffnungsaktion verpasse?

Nach Ablauf der Frist nehmen Versicherer Sie weiterhin auf, allerdings ohne den gedeckelten Risikozuschlag von 30 % und ohne die vereinfachte Gesundheitsprüfung. Bei Vorerkrankungen kann das zu höheren Beiträgen oder Ausschlüssen führen.

Passend zur Beihilfe: Weitere Themen für Ihren Start im öffentlichen Dienst

Neben der Beihilfe lohnt sich beim Berufsstart ein Blick auf weitere Absicherungen:

  • Dienstunfähigkeit in den ersten Dienstjahren: Als Beamtin oder Beamter auf Widerruf haben Sie bei Dienstunfähigkeit kaum Absicherung durch den Dienstherrn. Mehr dazu in Dienstunfähigkeit bei Berufsanfängern. Im Erstgespräch ordnen wir ein, ob und wann sich eine DU-Versicherung neben Ihrer Beihilfe in Mecklenburg-Vorpommern lohnt.

  • Finanzielle Reserve für den Berufsstart: Wer PKV-Beiträge oder die pauschale Beihilfe plant, braucht parallel einen Puffer für unerwartete Ausgaben. Wie Sie diesen aufbauen, lesen Sie in Notgroschen aufbauen. Gerne zeige ich Ihnen im Gespräch, wie sich Versicherung und Rücklage sinnvoll kombinieren lassen.

  • Beihilfe und Krankenversicherung im Zusammenspiel verstehen: Die Beihilfesätze sind nur die halbe Rechnung – die andere Hälfte entscheidet sich bei der Tarifwahl zwischen GKV, PKV und pauschaler Beihilfe. Einen Überblick gibt mein Beitrag Öffnungsaktion für Beamte. Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, welche Variante zu Ihrer Laufbahn passt.

Einen Überblick über alle Themen rund um Beihilfe, PKV und Absicherung im öffentlichen Dienst finden Sie in meinem Ratgeber.

Pia hat ihren PKV-Antrag in den ersten Wochen ihrer Ausbildung gestellt, Tom erst kurz vor Ablauf der Öffnungsaktion – mit spürbar weniger Tarifauswahl durch die verlorenen Monate. Der Unterschied zwischen beiden liegt nicht in der Besoldungsgruppe, sondern im Zeitpunkt der Entscheidung. Für die Beihilfe für Anwärter in Mecklenburg-Vorpommern gilt: Je früher Sie die Bemessungssätze, die neue pauschale Beihilfe und die Sechs-Monats-Frist der Öffnungsaktion kennen, desto günstiger und unkomplizierter gelingt Ihr Start in Beihilfe und Krankenversicherung.

Dieses Erstgespräch eignet sich für Sie, wenn Sie als Studentin oder Student kurz vor dem Vorbereitungsdienst in Mecklenburg-Vorpommern stehen, mitten in der Ausbildung bei Landespolizei, Steuerverwaltung, Justiz oder allgemeiner Verwaltung die Öffnungsaktion im Blick behalten müssen oder als junge Beamtin beziehungsweise junger Beamter in den ersten Dienstjahren zwischen klassischer und pauschaler Beihilfe entscheiden wollen. In 30 Minuten sehen Sie, wo Ihre Lücken liegen und was es kostet, sie zu schließen. Wie ich vergütet werde, sage ich Ihnen offen im Gespräch – das kostenfreie Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich.

Albert Sibert

Albert Sibert

Versicherungsexperte

Über mich

Unabhängiger Finanzberater mit Schwerpunkt auf Beamte, Referendare und Anwärter im öffentlichen Dienst. Seit 2019 begleite ich Sie bei Beihilfe, PKV, Dienstunfähigkeit und Altersvorsorge – mit über 250 Partnergesellschaften zur Auswahl.

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