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PKVReferendare21. Oktober 2026

PKV für Referendare im Saarland: Der Wechsel

Wie Referendarinnen und Referendare im Saarland zwischen privater Krankenversicherung mit Beihilfeergänzung und freiwilliger gesetzlicher Versicherung wählen.

ProvenExpert4,9/5 · echte Kundenstimmen

Hannah, 25, tritt ihr Lehramtsreferendariat an einer Gemeinschaftsschule in Saarbrücken an und blättert in der ersten Woche durch ihre Bezügeabrechnung. Dort taucht eine Frage auf, mit der sie nicht gerechnet hat: bleibt sie in der gesetzlichen Krankenkasse oder wechselt sie in die private Krankenversicherung? Als Beamtin auf Widerruf erhält sie vom Dienstherrn 50 % Beihilfe, den Rest muss sie selbst absichern. PKV für Referendare im Saarland ist damit keine Nebenfrage, sondern eine Entscheidung mit spürbaren Folgen für ihr monatliches Budget.

Mehr zum Einstieg in die private Krankenversicherung während des Referendariats lesen Sie in meinem Beitrag PKV für Referendare: Der Einstieg.

Das Wichtigste in Kürze

  • 50 % Beihilfe als Grundsatz: Referendarinnen und Referendare im Saarland erhalten als Beamtinnen und Beamte auf Widerruf den allgemeinen Bemessungssatz von 50 %, ab zwei Kindern steigt er auf 70 %.

  • Keine pauschale Beihilfe im Saarland: Anders als in Hamburg gibt es hier (Stand Oktober 2026) keinen Zuschuss für freiwillig gesetzlich Versicherte – wer in der GKV bleibt, zahlt den vollen Beitrag selbst.

  • PKV mit Beihilfeergänzung oft günstiger: Für die verbleibenden 50 % zahlen junge, gesunde Referendarinnen und Referendare in einem beihilfekonformen Tarif häufig deutlich weniger als in der freiwilligen GKV.

  • Sechs Monate Frist für die Öffnungsaktion: Wer in die PKV wechseln will, sichert sich innerhalb von sechs Monaten nach Beginn des Beamtenverhältnisses einen auf 30 % gedeckelten Risikozuschlag.

  • Gesundheitsfragen entscheiden über den Beitrag: Wie Sie sie beantworten, wirkt sich stärker aus als jeder Tarifvergleich – Fehler lassen sich später kaum korrigieren.

Welche Variante zu Ihrer Situation passt, zeige ich Ihnen gerne in einem kostenfreien Erstgespräch – in 30 Minuten sehen Sie, wo Ihre Lücken liegen und was es kostet, sie zu schließen.

Albert Sibert

Ich bin Albert Sibert, unabhängiger Finanzberater mit Schwerpunkt auf Beamte, Referendare und Anwärter. Seit 2019 begleite ich Sie bei Beihilfe, PKV, BU und Altersvorsorge – mit über 250 Partnergesellschaften statt nur einem Produkt.

Warum die Krankenversicherung im Referendariat im Saarland eine Grundsatzentscheidung ist

Mit der Einstellung in den Vorbereitungsdienst werden Sie Beamtin oder Beamter auf Widerruf. Über die Beihilfe übernimmt der Dienstherr einen Teil Ihrer Krankheitskosten, den Rest sichern Sie selbst ab. Im Saarland liegt dieser Bemessungssatz für die meisten Referendarinnen und Referendare bei 50 % – wie im Bund und in den meisten anderen Bundesländern auch (Quelle: Saarländische Beihilfeverordnung, § 15 Abs. 1).

Ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern steigt der Satz auf 70 %. Für den Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner gilt ebenfalls 70 %, für berücksichtigungsfähige Kinder 80 %. Ein einzelnes Kind erhöht den Satz des Beamten selbst noch nicht – ein Punkt, den viele Referendarinnen und Referendare im Saarland falsch einschätzen.

PersonengruppeBemessungssatz
Beihilfeberechtigte ohne Kind oder mit einem Kind (auch Anwärterinnen und Anwärter)50 %
Beihilfeberechtigte mit zwei oder mehr Kindern70 %
Berücksichtigungsfähige Ehegatten und Lebenspartner70 %
Berücksichtigungsfähige Kinder80 %

Für die verbleibenden 50 % haben Sie im Saarland grundsätzlich zwei Wege: eine private Krankenversicherung mit Beihilfeergänzung oder die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung ohne Zuschuss. Hannah stand vor genau dieser Wahl, als ihre erste Bezügeabrechnung auf dem Tisch lag.

Was die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung ohne Zuschuss kostet

Hannahs Kollege Lukas hat sein Referendariat ein halbes Jahr früher an derselben Schule begonnen. Er blieb aus Bequemlichkeit in seiner gesetzlichen Krankenkasse, ohne sich die Zahlen genauer anzusehen.

In der freiwilligen GKV zahlen Sie 2026 den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % zuzüglich eines durchschnittlichen Zusatzbeitrags von 2,9 %, zusammen also 17,5 % Ihrer Bezüge (Quelle: Bundesministerium für Gesundheit). Hinzu kommt die Pflegeversicherung mit 3,6 % plus 0,6 % Kinderlosenzuschlag ab 23 Jahren, macht in Summe 21,7 % Ihrer Bezüge – Monat für Monat, ohne jeden Zuschuss des Dienstherrn. Lukas zahlt diesen Betrag bis heute komplett aus eigener Tasche.

Warum es im Saarland keine pauschale Beihilfe gibt

Hamburg erstattet freiwillig gesetzlich versicherten Beamtinnen und Beamten seit 2018 pauschal die Hälfte ihrer Krankenkassenbeiträge. Das Saarland hat ein solches Modell wiederholt geprüft, bislang aber nicht eingeführt (Stand Oktober 2026). Wer hier freiwillig gesetzlich versichert bleibt, erhält weiterhin keinen Zuschuss vom Dienstherrn – anders als Beamtinnen und Beamte in Hamburg.

Für Referendarinnen und Referendare im Saarland bedeutet das: Wer die GKV-Mitgliedschaft wie Lukas einfach beibehält, zahlt die vollen 21,7 % selbst. Eine private Krankenversicherung mit Beihilfeergänzung ist damit im Saarland praktisch die einzige Möglichkeit, von der Beihilfe wirklich zu profitieren.

PKV mit Beihilfeergänzung: Kriterien für Referendarinnen und Referendare im Saarland

Wer jung und gesund ins Referendariat startet, zahlt in einem beihilfekonformen PKV-Tarif für die verbleibenden 50 % oft spürbar weniger als die 21,7 % der freiwilligen GKV. Bei der Tarifwahl zählen diese Kriterien:

  • Beihilfekonformer Tarif: Er muss exakt die verbleibenden 50 % abdecken, die die Beihilfe nicht übernimmt – sonst entstehen Lücken oder doppelte Leistungen.

  • Anwärtertarif ohne Altersrückstellungen: Spezielle Tarife für die Ausbildungszeit halten die Beiträge niedrig und werden nach der Verbeamtung auf Lebenszeit regulär umgestellt.

  • Beihilfeergänzung für Zahnersatz und Co.: Eine Beihilfe Ergänzungsversicherung schließt typische Lücken bei Zahnersatz, Heilmitteln und Sehhilfen.

  • Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit: Viele Tarife erstatten einen Teil des Beitrags zurück, wenn Sie im Jahr keine Rechnungen einreichen.

Bevor die Gesundheitsfragen zum Problem werden: Sichern Sie sich jetzt einen Termin für ein kostenfreies Erstgespräch, in dem wir Ihre Tarifoptionen konkret durchrechnen.

Die häufigsten Fehler beim Wechsel in die PKV im Saarland

In der Beratungspraxis wiederholen sich bei Referendarinnen und Referendaren im Saarland dieselben Fehler:

  • Die GKV wird aus Bequemlichkeit beibehalten: Ohne pauschale Beihilfe zahlen Sie dort Monat für Monat den vollen Beitrag ohne jeden Zuschuss.

  • Die Sechs-Monats-Frist der Öffnungsaktion verstreicht ungenutzt: Wer sie verpasst, braucht später eine reguläre Gesundheitsprüfung ohne Zuschlagsdeckel.

  • Gesundheitsfragen werden zu knapp beantwortet: Dieselben Fallstricke wie bei der Dienstunfähigkeitsversicherung gelten auch beim PKV-Antrag – mehr dazu in meinem Beitrag Gesundheitsfragen in der DU-Versicherung für Referendare.

  • Die Anwartschaft wird nicht geprüft: Wer bereits während des Studiums eine Anwartschaft auf einen späteren PKV-Tarif abgeschlossen hat, sollte die Konditionen vor dem eigentlichen Wechsel neu vergleichen.

  • Beide Varianten werden nicht konkret durchgerechnet: Ob PKV mit Beihilfeergänzung günstiger ist als die freiwillige GKV, hängt von Alter, Gesundheit und Tarif ab – eine Bauchentscheidung greift hier zu kurz.

Fristen im Überblick: Wann Sie als Referendarin oder Referendar im Saarland handeln müssen

Hannah hat sich nach einem Kostenvergleich für die PKV mit Beihilfeergänzung entschieden und den Antrag in der dritten Woche ihres Referendariats gestellt. Diese Checkliste hilft bei der zeitlichen Planung:

  • Woche 1 bis 4: Beamtenverhältnis prüfen lassen, PKV-Anwärtertarife mit den Kosten der freiwilligen GKV vergleichen.

  • Monat 2: PKV-Antrag beim Versicherer stellen, Gesundheitsfragen sorgfältig beantworten.

  • Spätestens Monat 4: Freiwillige GKV-Mitgliedschaft fristgerecht kündigen, sobald die PKV-Zusage vorliegt.

  • Vor Ablauf von Monat 6: PKV-Antrag muss beim Versicherer eingegangen sein, um die Öffnungsaktion mit gedeckeltem Risikozuschlag von 30 % zu nutzen.

Albert hat sich mit mehreren Online-Terminen sehr viel Zeit genommen, meine Situation zu verstehen und mir daraufhin verschiedene Möglichkeiten vorgestellt. Kosten und Provision wurden offen angesprochen.

Jana P., Lehramtsstudentin – Bewertung auf ProvenExpert

Häufige Fragen zur PKV für Referendare im Saarland

Wie hoch ist die Beihilfe für Referendare im Saarland?

Referendarinnen und Referendare ohne oder mit einem Kind erhalten im Saarland den allgemeinen Bemessungssatz von 50 %. Ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern steigt der Satz auf 70 %. Die restlichen Kosten sichern Sie über die gesetzliche oder private Krankenversicherung selbst ab.

Gibt es im Saarland eine pauschale Beihilfe wie in Hamburg?

Nein, nicht im Saarland (Stand Oktober 2026). Das Land hat ein solches Modell geprüft, aber nicht eingeführt. Wer freiwillig gesetzlich versichert bleibt, erhält keinen Zuschuss vom Dienstherrn und zahlt den vollen Krankenkassenbeitrag selbst.

Muss ich mich als Referendarin im Saarland privat versichern?

Nein, eine Pflicht gibt es nicht. Sie können auch freiwillig gesetzlich versichert bleiben. Ohne pauschale Beihilfe zahlen Sie dann aber den vollen Beitrag ohne jeden Zuschuss des Dienstherrn.

Was passiert, wenn ich die Sechs-Monats-Frist der Öffnungsaktion verpasse?

Nach Ablauf der Frist nehmen Versicherer Sie weiterhin in die PKV auf, allerdings ohne den gedeckelten Risikozuschlag von 30 % und ohne die vereinfachte Gesundheitsprüfung. Bei Vorerkrankungen kann das zu höheren Beiträgen oder Ausschlüssen führen.

Was kostet eine PKV für Referendare im Saarland im Vergleich zur GKV?

Pauschale Beträge sind seriös nicht möglich, da der Beitrag von Alter, Gesundheit und Tarif abhängt. Als Vergleichsgröße gilt: Die freiwillige GKV kostet 2026 rund 21,7 % Ihrer Bezüge ohne Zuschuss, ein beihilfekonformer PKV-Tarif für die verbleibenden 50 % liegt bei jungen, gesunden Antragstellern häufig deutlich darunter.

Was passiert mit meiner PKV, wenn ich nach dem Referendariat übernommen werde?

Mit der Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe oder auf Lebenszeit läuft Ihr bestehender PKV-Vertrag in der Regel weiter, die Anwärtertarife werden auf den regulären Beitrag umgestellt. Bei vielen Tarifen sichert Ihnen die Nachversicherungsgarantie dabei einen Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Passend zur PKV: Weitere Themen für Ihren Start im Saarland

Neben der Krankenversicherung lohnt sich beim Berufsstart ein Blick auf weitere Absicherungen:

  • Dienstunfähigkeit in den ersten Dienstjahren: Als Beamtin oder Beamter auf Widerruf haben Sie bei Dienstunfähigkeit kaum Absicherung durch den Dienstherrn. Mehr dazu in Dienstunfähigkeit bei Berufsanfängern. Im Erstgespräch ordnen wir ein, ob und wann sich eine DU-Versicherung neben der PKV für Referendare im Saarland für Sie lohnt.

  • Finanzielle Reserve für den Berufsstart: Wer Beiträge zur PKV einplant, braucht parallel einen Puffer für unerwartete Ausgaben. Wie Sie diesen aufbauen, lesen Sie in Notgroschen aufbauen. Gerne zeige ich Ihnen im Gespräch, wie sich Versicherung und Rücklage sinnvoll kombinieren lassen.

  • Finanzfehler bei der Verbeamtung vermeiden: Die Krankenversicherungsentscheidung ist nur einer von mehreren Punkten, die beim Übergang in die Lebenszeitverbeamtung zählen. Einen Überblick gibt mein Beitrag Verbeamtung auf Probe: Finanzfehler vermeiden. Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, wo bei Ihnen der größte Handlungsbedarf liegt.

Einen Überblick über alle Themen rund um Beihilfe, PKV und Absicherung im öffentlichen Dienst finden Sie in meinem Ratgeber.

Hannah hat sich für die PKV mit Beihilfeergänzung entschieden, weil sie bei ihrer Gesundheit günstiger kam als die volle GKV-Belastung. Lukas zahlt bis heute die 21,7 % seiner Bezüge selbst, weil er beide Varianten nie durchgerechnet hat. Für die PKV für Referendare im Saarland gilt: Der Beihilfesatz ist Ihnen vorgegeben, die Entscheidung zwischen PKV und freiwilliger GKV liegt allein bei Ihnen – und genau die lohnt eine fachliche Einordnung, bevor Sie unterschreiben.

Dieses Erstgespräch eignet sich für Sie, wenn Sie als Studentin oder Student kurz vor dem Referendariat im Saarland stehen, mitten im Vorbereitungsdienst die Sechs-Monats-Frist im Blick behalten müssen oder als junge Beamtin beziehungsweise junger Beamter in den ersten Dienstjahren Ihre Krankenversicherung zum ersten Mal wirklich durchrechnen wollen. In 30 Minuten sehen wir gemeinsam, welche Variante zu Ihrer Besoldungsgruppe und Ihrer Gesundheit passt. Wie ich vergütet werde, sage ich Ihnen offen im Gespräch – das kostenfreie Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich.

Albert Sibert

Albert Sibert

Versicherungsexperte

Über mich

Unabhängiger Finanzberater mit Schwerpunkt auf Beamte, Referendare und Anwärter im öffentlichen Dienst. Seit 2019 begleite ich Sie bei Beihilfe, PKV, Dienstunfähigkeit und Altersvorsorge – mit über 250 Partnergesellschaften zur Auswahl.

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