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Beamte20. November 2025

Haftpflicht­versicherung für Lehramtsstudenten: Was Sie wissen sollten

Die richtige Absicherung von der Uni bis ins Klassenzimmer

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Sicherheit mit Haftpflicht­versicherung für Ihre Zukunft als Lehrer

Als Lehramtsstudent stehen Sie vor besonderen Herausforderungen. Sie bewegen sich zwischen Theorie und Praxis, zwischen Hörsaal und Klassenzimmer. Dabei entstehen spezielle Haftungsrisiken, die eine durchdachte Absicherung erfordern. Die Frage nach der richtigen Haftpflichtversicherung beschäftigt viele angehende Lehrer. Sind Sie noch über Ihre Eltern versichert? Ab wann brauchen Sie eine eigene Police? Und was ist mit den Praktika an der Schule?

In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige zur Haftpflichtversicherung als Lehramtsstudent. Von der Mitversicherung bei den Eltern über die Besonderheiten im Praktikum bis zur speziellen Diensthaftpflicht für angehende Lehrer.

Das Wichtigste in Kürze

  • Mitversicherung bei den Eltern gilt während der Erstausbildung: Solange Sie sich im ersten Studium befinden und unverheiratet sind, bleiben Sie meist bis 25 Jahre über die Familienversicherung Ihrer Eltern geschützt.

  • Praktika erfordern besonderen Schutz: Während schulpraktischer Studien tragen Sie bereits Verantwortung für Schüler. Die gesetzliche Unfallversicherung deckt nur Ihre eigenen Unfälle ab, nicht aber Schäden, die Sie verursachen.

  • Referendariat markiert einen Wendepunkt: Spätestens mit Beginn des Referendariats benötigen Sie eine eigene Haftpflicht- und zusätzlich eine Diensthaftpflichtversicherung.

  • Diensthaftpflicht ist unverzichtbar für Lehrer: Bei grober Fahrlässigkeit im Dienst können Sie persönlich haften. Die Diensthaftpflicht schützt Sie vor Regressforderungen Ihres Dienstherrn.

  • Kosten sind überschaubar: Eine Diensthaftpflichtversicherung für Lehrer kostet nur etwa 9 € jährlich. Angesichts der potenziellen Risiken eine sinnvolle Investition.

Albert Sibert

Ich bin Albert Sibert, unabhängiger Finanzberater mit Schwerpunkt auf Beamte, Referendare und Anwärter. Seit 2019 begleite ich Sie bei Beihilfe, PKV, BU und Altersvorsorge – mit über 250 Partnergesellschaften statt nur einem Produkt.

Was ist eine Haftpflicht­versicherung und warum ist sie für Lehramts­studenten wichtig?

Die Haftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Nach deutschem Recht haftet jeder unbegrenzt mit seinem gesamten Vermögen für Schäden, die er anderen zufügt. Ein unachtsamer Moment kann finanzielle Folgen haben, die Sie jahrzehntelang belasten.

Für Lehramtsstudenten gewinnt dieser Schutz eine besondere Dimension. Sie arbeiten bereits während des Studiums mit Kindern und Jugendlichen. In Praktika und schulpraktischen Studien übernehmen Sie Aufsichtspflichten. Die Verantwortung ist groß: Ein Schüler verletzt sich während Ihrer Aufsicht oder Sie beschädigen versehentlich Schuleigentum.

Die Haftpflichtversicherung übernimmt in solchen Fällen drei zentrale Funktionen. Erstens prüft sie, ob die Schadenersatzforderung berechtigt ist. Zweitens wehrt sie unberechtigte Ansprüche ab und übernimmt die Rechtsverteidigungskosten. Drittens begleicht sie berechtigte Schäden bis zur vereinbarten Deckungssumme.

Besonders kritisch sind Personenschäden. Wenn sich ein Kind unter Ihrer Aufsicht schwer verletzt und dauerhaft beeinträchtigt bleibt, können Schadenersatzforderungen schnell in die Millionen gehen. Behandlungskosten, Verdienstausfall, Schmerzensgeld und lebenslange Pflege summieren sich zu existenzbedrohenden Beträgen.

Aber auch vermeintlich kleine Missgeschicke können teuer werden. Sie verlieren den Schulschlüssel während des Praktikums? Der Austausch einer kompletten Schließanlage kann leicht 10.000 € oder mehr kosten. Ohne Versicherungsschutz müssten Sie diese Summe aus eigener Tasche zahlen.

Besteht Versicherungs­schutz als Student über die Eltern?

Die gute Nachricht vorweg: In vielen Fällen sind Lehramtsstudenten tatsächlich über die Familienversicherung ihrer Eltern mitversichert. Dies gilt allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen, die Sie genau prüfen sollten.

Der Versicherungsschutz über die Eltern besteht grundsätzlich während der Erstausbildung. Das bedeutet: Wenn Sie direkt nach dem Abitur Ihr Lehramtsstudium beginnen, bleiben Sie in der Regel mitversichert. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie noch zu Hause wohnen oder bereits eine eigene Wohnung haben.

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Unter welchen Voraussetzungen sind Sie in der Haftpflicht­versicherung Ihrer Eltern mitversichert?

Die Mitversicherung in der Familienhaftpflicht Ihrer Eltern ist an klare Bedingungen geknüpft. Die wichtigste Voraussetzung: Sie müssen sich in Ihrer Erstausbildung befinden. Das Lehramtsstudium nach dem Abitur zählt dazu, ebenso ein direkt anschließendes Masterstudium.

Auch während eines Freiwilligendienstes bleiben Sie geschützt. Ob Freiwilliges Soziales Jahr, Bundesfreiwilligendienst oder ein ökologisches Jahr: Der Versicherungsschutz läuft weiter. Gleiches gilt für Wartezeiten zwischen Abitur und Studienbeginn.

Die Altersgrenze spielt ebenfalls eine Rolle. Viele Versicherer setzen diese bei 25 Jahren an. Sind Sie älter und noch im Studium, sollten Sie die Versicherungsbedingungen Ihrer Eltern genau prüfen. Manche Anbieter verzichten auf diese Grenze oder setzen sie höher an.

Ein wichtiges Detail: Verheiratete Studierende sind nicht mehr mitversichert. Mit der Eheschließung endet die Familienversicherung automatisch. Das Alter und der Ausbildungsstand spielen dann keine Rolle mehr. Sie benötigen ab diesem Zeitpunkt eine eigene Haftpflichtversicherung.

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Wann benötigen Sie als Lehramts­student eine eigene Haftpflicht­versicherung?

Mehrere Situationen erfordern den Abschluss einer eigenen Haftpflichtversicherung. Der häufigste Fall: Sie haben bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen und beginnen danach das Lehramtsstudium. Dies gilt als Zweitausbildung. Die Mitversicherung über die Eltern entfällt.

Auch bei einem Studienfachwechsel sollten Sie aufpassen. Wechseln Sie nach einem abgeschlossenen Bachelor in einen fachfremden Master, sehen manche Versicherer dies nicht mehr als Erstausbildung an. Eine Nachfrage beim Versicherer Ihrer Eltern schafft Klarheit.

Das Ende des Studiums markiert einen weiteren wichtigen Zeitpunkt. Mit dem Abschluss des Masters oder des ersten Staatsexamens erlischt der Schutz über die Eltern. Dies gilt auch dann, wenn Sie noch keine Stelle gefunden haben. Sie sollten rechtzeitig eine eigene Police abschließen.

Besondere Aufmerksamkeit verdient der Übergang ins Referendariat. Als Lehramtsanwärter sind Sie in der Regel auf Widerruf verbeamtet. Sie üben bereits berufliche Tätigkeiten aus. Die Familienversicherung greift hier nicht mehr. Sie benötigen eine eigene private Haftpflicht und zusätzlich eine Diensthaftpflichtversicherung.

Haftung im Studium und im Lehr­amts­praktikum: Besonderheiten für Lehramt

Die praktischen Phasen des Lehramtsstudiums bringen besondere Herausforderungen mit sich. Sie stehen vor der Klasse, leiten Gruppenarbeiten an und beaufsichtigen Pausenzeiten. Die Verantwortung ist real, auch wenn Sie noch studieren.

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Wer haftet bei Schäden während Praktika oder Lehr­ver­an­staltungen?

Die Haftungsfrage während der Praktika ist komplex. Grundsätzlich gilt: Für Schäden, die Ihnen selbst zustoßen, greift die gesetzliche Unfallversicherung. Als Praktikant an einer Schule sind Sie über die Landesunfallkasse versichert. Dieser Schutz umfasst Unfälle auf dem Schulgelände und auf dem direkten Weg dorthin.

Anders sieht es bei Schäden aus, die Sie selbst verursachen. Beschädigen Sie Schuleigentum oder verletzen Sie durch Unachtsamkeit einen Schüler, greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht. Hier springt Ihre private Haftpflichtversicherung ein: entweder über die Eltern oder Ihre eigene Police.

Ein konkretes Beispiel verdeutlicht das Risiko: Sie beaufsichtigen eine Sportklasse und schauen kurz aufs Handy. Ein Schüler verletzt sich beim Geräteturnen schwer. Die Eltern machen Schadenersatzansprüche geltend. Ohne Versicherungsschutz müssten Sie für Behandlungskosten, Schmerzensgeld und mögliche Folgeschäden aufkommen.

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Gibt es Unterschiede zwischen privater und dienstlicher Haftung als Lehramts­student?

Als Lehramtsstudent bewegen Sie sich in einer Grauzone zwischen privatem und dienstlichem Handeln. Diese Unterscheidung ist wichtig, denn sie bestimmt, welche Versicherung im Schadensfall greift.

Während des regulären Studiums und in den meisten Praktika handeln Sie privat. Sie sind noch nicht im öffentlichen Dienst angestellt oder verbeamtet. Schäden, die Sie verursachen, fallen unter die private Haftpflichtversicherung. Diese sollte explizit auch Praktika abdecken. Nicht alle Policen tun dies automatisch.

Die Situation ändert sich, wenn Sie eigenverantwortlich unterrichten. Manche Bundesländer ermöglichen es fortgeschrittenen Lehramtsstudenten, befristet als Vertretungslehrer zu arbeiten. Hier üben Sie bereits eine berufliche Tätigkeit aus. Die private Haftpflicht greift möglicherweise nicht mehr vollständig.

Spätestens im Referendariat wird die Trennung klar: Sie sind Beamter auf Widerruf und handeln dienstlich. Für Schäden während des Unterrichts oder bei schulischen Veranstaltungen benötigen Sie eine Diensthaftpflichtversicherung. Die private Haftpflicht deckt nur noch Ihr Privatleben ab.

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Albert Sibert - Berater für PKV für Lehrer und Beamte

Dienst­haft­pflicht­versicherung für Lehramt und Referendariat

Die Diensthaftpflichtversicherung ist für angehende und praktizierende Lehrer unverzichtbar. Sie schützt vor den besonderen Risiken, die mit der Ausübung des Lehrberufs verbunden sind.

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Was unterscheidet die Diensthaftpflicht von der privaten Haftpflicht?

Der Hauptunterschied liegt im Geltungsbereich. Die private Haftpflichtversicherung deckt ausschließlich Schäden im privaten Bereich ab. Sobald Sie beruflich handeln, greift sie nicht mehr. Die Diensthaftpflicht hingegen ist speziell auf die Risiken im öffentlichen Dienst zugeschnitten.

Ein weiterer wichtiger Unterschied betrifft die rechtliche Grundlage. Nach Artikel 34 des Grundgesetzes haftet grundsätzlich der Dienstherr für Schäden, die Beamte in Ausübung ihres Amtes verursachen. Es gibt jedoch eine entscheidende Ausnahme: Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz kann der Dienstherr Regress nehmen (Quelle: Art. 34 GG). Das bedeutet: Der Staat fordert das Geld von Ihnen zurück.

Die Unterscheidung zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit ist dabei zentral. Einfache Fahrlässigkeit liegt vor, wenn Ihnen ein Versehen unterläuft, das jedem passieren kann. Sie vergessen beispielsweise, ein Fenster zu schließen, und es regnet ins Klassenzimmer. Hier haftet der Dienstherr.

Grobe Fahrlässigkeit bedeutet, dass Sie elementare Sorgfaltspflichten missachten. Ein Beispiel: Sie lassen eine bekannt aggressive Klasse unbeaufsichtigt, obwohl Sie wissen, dass es zu Problemen kommen kann. Ein Schüler wird verletzt. In diesem Fall kann der Dienstherr Sie in Regress nehmen. Die Kosten können existenzbedrohend sein.

Die Diensthaftpflichtversicherung übernimmt genau diese Regressforderungen. Sie schützt Sie vor den finanziellen Folgen grober Fahrlässigkeit im Dienst. Zusätzlich wehrt sie unberechtigte Ansprüche ab und übernimmt die Kosten der Rechtsverteidigung.

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Ab wann brauchen Sie als angehender Lehrer eine Dienst­haft­pflicht­versicherung?

Der richtige Zeitpunkt für den Abschluss einer Diensthaftpflicht hängt von Ihrer konkreten Situation ab. Spätestens zum Referendariat ist sie unverzichtbar. Als Lehramtsanwärter tragen Sie bereits volle Verantwortung. Sie unterrichten eigenständig, führen Aufsicht und organisieren Klassenfahrten.

Aber auch schon während des Studiums kann eine Diensthaftpflichtversicherung sinnvoll sein. Wenn Sie im Praxissemester eigenverantwortlich unterrichten oder Vertretungsstunden geben, entstehen dienstliche Haftungsrisiken. Die reguläre Haftpflichtversicherung deckt diese möglicherweise nicht ab.

Die gute Nachricht: Die Kosten sind minimal. Lehrer gehören zur günstigsten Risikogruppe. Einige Versicherer bieten Referendaren sogar kostenlose Tarife während der Ausbildung an.

Angesichts dieser niedrigen Kosten und der potenziell verheerenden finanziellen Folgen eines Schadensfalls gibt es keinen vernünftigen Grund, auf diesen Schutz zu verzichten. Die Investierung von weniger als einem Euro pro Monat kann Sie vor dem finanziellen Ruin bewahren.

Wichtige Leistungen einer Haftpflicht­versicherung für Lehramts­studenten

Eine gute Haftpflichtversicherung für Lehramtsstudenten sollte mehr bieten als nur den Basisschutz. Die speziellen Anforderungen Ihres zukünftigen Berufs erfordern angepasste Leistungen.

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Welche Schäden sind in der Haftpflicht­versicherung abgedeckt?

Die Grundabdeckung umfasst drei Schadensarten. Personenschäden sind dabei die wichtigste Kategorie. Wenn sich jemand durch Ihr Verschulden verletzt, übernimmt die Versicherung Behandlungskosten, Verdienstausfall und Schmerzensgeld. Bei dauerhaften Beeinträchtigungen können diese Summen schnell sechsstellig werden.

Sachschäden betreffen die Beschädigung oder Zerstörung fremden Eigentums. Im Schulkontext sind das beispielsweise Schulbücher, technische Geräte oder Mobiliar. Auch private Gegenstände von Schülern fallen darunter. Sie stoßen versehentlich das neue Smartphone eines Schülers vom Tisch? Die Haftpflicht reguliert den Schaden.

Vermögensschäden sind rein finanzielle Einbußen ohne Personen- oder Sachschaden. Der klassische Fall für Lehramtsstudenten: der Verlust von Schlüsseln. Geht der Schulschlüssel verloren, muss oft die gesamte Schließanlage ausgetauscht werden. Die Kosten können 10.000 € und mehr betragen.

Die Deckungssummen sollten ausreichend hoch gewählt werden. Experten empfehlen mindestens 10 Millionen € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Bei schweren Personenschäden mit dauerhaften Folgen reichen niedrigere Summen oft nicht aus.

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Welche Zusatzleistungen sind für Lehramts­studierende sinnvoll?

Einige Zusatzleistungen sind für angehende Lehrer besonders wichtig. An erster Stelle steht die Absicherung von Schlüsselverlusten. Standard-Policen decken oft nur private Schlüssel ab. Sie benötigen Schutz für fremde Schlüssel, insbesondere für Schulschlüssel und Generalschlüssel.

Die Absicherung von Mietsachschäden ist ebenfalls relevant. Während Schulfahrten oder Exkursionen nutzen Sie gemietete Unterkünfte. Entsteht dort ein Schaden, sollte Ihre Versicherung einspringen. Achten Sie darauf, dass auch Schäden durch normale Abnutzung ausgeschlossen sind.

Gefälligkeitsschäden sollten mitversichert sein. Sie helfen einem Kollegen beim Umzug und beschädigen dabei dessen Eigentum? Ohne diese Zusatzleistung besteht kein Versicherungsschutz, da Sie unentgeltlich geholfen haben.

Die Ausfalldeckung ist eine oft unterschätzte Leistung. Sie greift, wenn Sie selbst Opfer werden und der Schädiger nicht zahlen kann. Beispiel: Ein Schüler verletzt Sie absichtlich, hat aber kein Geld für Schadenersatz. Ihre eigene Haftpflicht springt ein, als hätte sie den Schaden verursacht.

Für die Zeit ab dem Referendariat sollten Sie prüfen, ob Ihre Police auch berufliche Tätigkeiten abdeckt. Viele Standardtarife schließen diese aus. Sie benötigen dann eine Erweiterung oder eine separate Berufshaftpflichtversicherung.

Tipps zur Auswahl und zum Abschluss einer Haftpflicht­versicherung für Lehramts­studenten

Die Wahl der richtigen Haftpflichtversicherung will gut überlegt sein. Mit systematischem Vorgehen finden Sie den optimalen Schutz für Ihre Situation.

Prüfen Sie zunächst Ihren aktuellen Versicherungsstatus. Sind Sie noch über Ihre Eltern mitversichert? Ein Blick in die Versicherungsunterlagen oder ein Anruf beim Versicherer schafft Klarheit. Klären Sie dabei auch, bis wann der Schutz gilt und welche Tätigkeiten abgedeckt sind.

Vergleichen Sie verschiedene Anbieter und Tarife. Die Preisunterschiede sind erheblich, die Leistungen variieren stark. Achten Sie nicht nur auf den Preis, sondern vor allem auf den Leistungsumfang. Ein günstiger Tarif nutzt wenig, wenn im Schadensfall wichtige Leistungen fehlen.

Nutzen Sie spezielle Angebote für Studenten und Referendare. Viele Versicherer bieten vergünstigte Tarife für angehende Lehrer. Einige verzichten während des Referendariats sogar komplett auf Beiträge. Diese Angebote sind oft zeitlich begrenzt, bieten aber einen guten Einstieg.

Kombinieren Sie private und Diensthaftpflicht sinnvoll. Viele Anbieter ermöglichen es, beide Versicherungen aus einer Hand zu beziehen. Das ist oft günstiger als zwei separate Verträge. Zudem vermeiden Sie Überschneidungen oder Lücken im Versicherungsschutz.

Achten Sie auf die Details in den Versicherungsbedingungen. Sind Praktika mitversichert? Gilt der Schutz auch im Ausland? Wie hoch ist die Selbstbeteiligung? Diese vermeintlichen Kleinigkeiten können im Schadensfall entscheidend sein.

Die richtige Beratung macht den Unterschied. Die Versicherungslandschaft ist komplex, die Tarife unübersichtlich. Als unabhängiger Experte für Studenten und angehende Beamte kenne ich die Fallstricke und Besonderheiten. In einem persönlichen Gespräch analysiere ich Ihre individuelle Situation und finde die optimale Absicherung für Sie.

Fazit: Frühzeitig absichern und sorgenfrei ins Lehramt starten

Die Haftpflichtversicherung ist für Lehramtsstudenten mehr als nur eine Formalität. Sie ist ein unverzichtbarer Schutz vor existenzbedrohenden Risiken. Von der Mitversicherung bei den Eltern über die eigene private Haftpflicht bis zur speziellen Diensthaftpflicht: Jede Phase Ihrer Ausbildung erfordert angepassten Versicherungsschutz.

Die wichtigsten Erkenntnisse: Prüfen Sie Ihren aktuellen Versicherungsstatus, schließen Sie Lücken rechtzeitig und investieren Sie in ausreichenden Schutz. Die Kosten sind überschaubar, die möglichen Folgen einer Unterversicherung hingegen verheerend.

Die Komplexität der verschiedenen Versicherungsoptionen und die speziellen Anforderungen des Lehrberufs machen eine fundierte Beratung sinnvoll. Als Experte für die Absicherung von Studenten und Beamten unterstütze ich Sie gerne dabei, die optimale Lösung für Ihre individuelle Situation zu finden. Vereinbaren Sie einen kostenfreien Beratungstermin und starten Sie sorgenfrei in Ihre Zukunft als Lehrer. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Sie sich voll auf das konzentrieren können, was wirklich zählt: Ihre Ausbildung und später die Bildung Ihrer Schüler.

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Albert Sibert - Berater für PKV für Lehrer und Beamte

FAQ zur Haftpflicht­versicherung für Lehramts­studenten

Bin ich als Student über meine Eltern haftpflichtversichert?

In den meisten Fällen ja, aber es gibt wichtige Einschränkungen. Wenn Sie sich in Ihrer Erstausbildung befinden, also direkt nach dem Abitur studieren, bleiben Sie in der Regel über die Familienversicherung Ihrer Eltern geschützt. Dies gilt auch, wenn Sie nicht mehr zu Hause wohnen.

Voraussetzung ist, dass Ihre Eltern eine Familienversicherung abgeschlossen haben, die Kinder in Ausbildung einschließt. Prüfen Sie außerdem das Alter: Viele Versicherer setzen eine Grenze bei 25 Jahren. Sind Sie älter, verheiratet oder absolvieren Sie eine Zweitausbildung, benötigen Sie eine eigene Versicherung.

Welche Versicherungen sind für Lehrer geeignet?

Lehrer benötigen eine Kombination aus privater Haftpflicht- und Diensthaftpflichtversicherung. Die private Haftpflicht deckt Ihr Privatleben ab. Die Diensthaftpflicht schützt Sie vor beruflichen Haftungsrisiken, insbesondere vor Regressforderungen bei grober Fahrlässigkeit.

Zusätzlich empfehlenswert sind eine Berufsunfähigkeitsversicherung und eine private Krankenversicherung oder Beihilfeergänzung für Beamte. Die genaue Zusammenstellung hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Eine individuelle Beratung hilft, den optimalen Versicherungsschutz zu finden.

Wie lange ist man in der Haftpflicht bei den Eltern mitversichert?

Die Mitversicherung endet mit dem Abschluss der Erstausbildung, spätestens aber mit der Eheschließung oder dem Erreichen der vertraglich festgelegten Altersgrenze. Bei den meisten Versicherern liegt diese bei 25 Jahren, einige verzichten jedoch auf eine Altersgrenze.

Ein direkt anschließendes Masterstudium nach dem Bachelor gilt meist noch als Erstausbildung. Anders sieht es bei einer Zweitausbildung aus oder wenn zwischen Bachelor und Master eine längere Pause liegt. Im Zweifel sollten Sie direkt bei der Versicherung Ihrer Eltern nachfragen.

Welche Versicherung benötige ich, um unterrichten zu dürfen?

Für das Unterrichten selbst gibt es keine versicherungsrechtliche Pflicht. Dennoch ist eine ausreichende Absicherung dringend empfehlenswert. Während des Studiums und in Praktika reicht meist die private Haftpflichtversicherung.

Ab dem Referendariat sollten Sie zusätzlich eine Diensthaftpflichtversicherung abschließen. Sie schützt vor den speziellen Risiken des Lehrberufs. Die Kosten sind mit etwa 9 € jährlich minimal. Ohne diesen Schutz riskieren Sie bei grober Fahrlässigkeit Ihren finanziellen Ruin.

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