PKV für Referendare in Rheinland-Pfalz: Der Wechsel
Wie Referendarinnen und Referendare in Rheinland-Pfalz zwischen GKV und PKV entscheiden, welche Beihilfe sie erhalten und worauf es beim Wechsel ankommt.
Lena, 26, sitzt nach ihrem ersten Hospitationstag am Studienseminar in Mainz über ihrer ersten Anwärterbezüge-Abrechnung und findet eine Zeile, die sie nicht einordnen kann: den Hinweis auf die Krankenversicherung. Als Referendarin in Rheinland-Pfalz hat sie jetzt sechs Monate Zeit, sich zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung zu entscheiden. PKV für Referendare in Rheinland-Pfalz bedeutet konkret: 50 % Beihilfe vom Dienstherrn, die restlichen 50 % sichern Sie selbst ab – und genau hier entscheidet sich, ob Sie monatlich zu viel zahlen.
Mehr zum Einstieg in die private Krankenversicherung während des Referendariats lesen Sie in meinem Beitrag PKV für Referendare: Der Einstieg.
Das Wichtigste in Kürze
50 % Beihilfe für Referendarinnen und Referendare in Rheinland-Pfalz: Als Beamtin oder Beamter auf Widerruf erhalten Sie den Grundsatz-Bemessungssatz, unabhängig davon, ob Sie ledig sind oder ein Kind haben.
Ab zwei Kindern steigt der Satz auf 70 %: Mit mehreren Kindern übernimmt das Land einen deutlich größeren Teil Ihrer Krankheitskosten.
Sechs Monate Frist für die Öffnungsaktion: Innerhalb von sechs Monaten nach Beginn Ihres Beamtenverhältnisses nehmen teilnehmende Versicherer Sie ohne lange Gesundheitsprüfung auf, der Risikozuschlag ist auf 30 % gedeckelt.
Keine Kostendämpfungspauschale während der Ausbildung: Referendarinnen und Referendare sind von diesem jährlichen Eigenanteil befreit, wenn der erste Beihilfeantrag noch im Vorbereitungsdienst gestellt wird.
Rheinland-Pfalz bietet bislang keine pauschale Beihilfe: Anders als zehn andere Bundesländer kennt Rheinland-Pfalz aktuell kein Wahlrecht auf einen pauschalen Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung (Stand: Oktober 2026).
In einem kostenfreien Erstgespräch zeige ich Ihnen in 30 Minuten, wie sich diese Sätze konkret auf Ihre Beiträge auswirken.

Ich bin Albert Sibert, unabhängiger Finanzberater mit Schwerpunkt auf Beamte, Referendare und Anwärter. Seit 2019 begleite ich Sie bei Beihilfe, PKV, BU und Altersvorsorge – mit über 250 Partnergesellschaften statt nur einem Produkt.
Warum PKV oder GKV für Referendare in Rheinland-Pfalz keine Nebensache ist
Mit der Einstellung in den Vorbereitungsdienst werden Sie Beamtin oder Beamter auf Widerruf. Für die Krankenversicherung heißt das: Der Dienstherr übernimmt über die Beihilfe einen Teil Ihrer Krankheitskosten, den Rest sichern Sie selbst ab. In Rheinland-Pfalz liegt dieser Dienstherrenanteil für die meisten Referendarinnen und Referendare bei 50 % – spürbar niedriger als in Bundesländern mit 70 % Beihilfe für Berufsanfänger.
Dieser niedrigere Satz macht die Entscheidung zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung in Rheinland-Pfalz besonders wichtig. Bleiben Sie freiwillig in der GKV, erhalten Sie keinen Beihilfezuschuss und zahlen den vollen Beitrag selbst. Wechseln Sie in die PKV, versichern Sie nur noch die verbleibenden 50 % Ihres Risikos – bei entsprechend geringeren Beiträgen.
Was es kostet, wenn Sie zu lange in der GKV bleiben
Lenas Kommilitone Tobias hat seinen vorherigen Jahrgang im Referendariat in Trier durchlaufen und die Entscheidung monatelang vor sich hergeschoben. Erst als die Sechs-Monats-Frist der Öffnungsaktion fast abgelaufen war, hat er sich mit dem Thema beschäftigt – und in der Zwischenzeit spürbar mehr gezahlt als nötig.
Der Grund: In der freiwilligen GKV zahlen Sie 2026 den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % zuzüglich eines durchschnittlichen Zusatzbeitrags von 2,9 %, zusammen also 17,5 % Ihrer Bezüge für die Krankenversicherung (Quelle: Bundesministerium für Gesundheit). Hinzu kommt die Pflegeversicherung mit 3,6 % plus 0,6 % Kinderlosenzuschlag ab 23 Jahren, macht in Summe 21,7 %. Bei Anwärterbezügen von 1.806,71 € für die Besoldungsgruppe A13 (Stand April 2026) sind das rund 392 € monatlich – Monat für Monat, ohne jeden Beihilfezuschuss.
Eine private Krankenversicherung mit Beihilfeergänzung deckt dagegen nur die verbleibenden 50 % des Risikos ab, die die Beihilfe nicht übernimmt. Wie viel das im Einzelfall kostet, hängt vom gewählten Tarif ab – mehr dazu in meinem Beitrag Kosten der PKV für Referendare.
Beihilfe in Rheinland-Pfalz: Die Sätze im Überblick
Die Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz orientiert sich in ihrer Grundstruktur an der Bundesbeihilfeverordnung (Quelle: § 46 BBhV). Die folgende Tabelle zeigt die aktuellen Bemessungssätze für Beihilfeberechtigte im aktiven Dienst, zu denen auch Referendarinnen, Referendare und Beamtenanwärter zählen (Stand: 02.05.2026, Quelle: beamtenservice.de).
| Personengruppe | Bemessungssatz |
|---|---|
| Beihilfeberechtigte ohne Kind oder mit einem Kind | 50 % |
| Beihilfeberechtigte mit zwei oder mehr Kindern | 70 % |
| Berücksichtigungsfähige Ehegatten und Lebenspartner | 70 % |
| Berücksichtigungsfähige Kinder | 80 % |
Eine weitere Besonderheit betrifft die Kostendämpfungspauschale, einen jährlichen Eigenanteil zwischen 100 € und 450 € je nach Besoldungsgruppe. Referendarinnen und Referendare sind davon befreit, solange der erste Beihilfeantrag noch während des Vorbereitungsdienstes gestellt wird. Diese Befreiung entlastet Sie zusätzlich in einer finanziell ohnehin angespannten Phase.
So wählen Sie den richtigen PKV-Tarif als Referendarin oder Referendar
Bei der Tarifwahl zählen für Referendarinnen und Referendare in Rheinland-Pfalz vor allem diese Kriterien:
Beihilfekonformer Tarif: Der Tarif muss exakt die verbleibenden 50 % abdecken, die die Beihilfe nicht übernimmt – sonst entstehen Lücken oder doppelte Leistungen.
Anwärtertarif ohne Altersrückstellungen: Spezielle Tarife für die Ausbildungszeit halten die Beiträge während des Referendariats niedrig und werden nach der Verbeamtung auf Lebenszeit regulär umgestellt.
Beihilfeergänzung für Zahnersatz und Co.: Die Beihilfe deckt nicht jede Rechnung vollständig. Eine Beihilfe Ergänzungsversicherung schließt typische Lücken bei Zahnersatz, Heilmitteln und Sehhilfen.
Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit: Viele Tarife erstatten einen Teil des Beitrags zurück, wenn Sie im Jahr keine Rechnungen einreichen.
Flexible Anpassung nach der Ausbildung: Der Tarif passt sich ohne neue Gesundheitsprüfung an den späteren Beamtenstatus auf Probe oder Lebenszeit an.
Welche Tarifbausteine für Ihre persönliche Situation sinnvoll sind, lässt sich pauschal nicht beantworten. Bevor die Gesundheitsfragen zum Problem werden: Sichern Sie sich jetzt einen Termin für ein kostenfreies Erstgespräch, in dem wir Ihre konkrete Situation durchgehen.
Die häufigsten Fehler beim PKV-Wechsel im Referendariat
In der Beratungspraxis wiederholen sich bei Referendarinnen und Referendaren in Rheinland-Pfalz dieselben Fehler:
Die Sechs-Monats-Frist verstreicht ungenutzt: Wer die Öffnungsaktion verpasst, braucht später eine reguläre Gesundheitsprüfung ohne Zuschlagsdeckel.
Gesundheitsfragen werden zu knapp beantwortet: Dieselben Fallstricke wie bei der Dienstunfähigkeitsversicherung gelten auch beim PKV-Antrag – mehr dazu in meinem Beitrag Gesundheitsfragen in der DU-Versicherung für Referendare.
Nur der nackte Beitrag wird verglichen: Selbstbeteiligung, Beihilfeergänzung und Beitragsrückerstattung verändern die tatsächliche Belastung oft erheblich.
Die GKV-Kündigungsfrist wird unterschätzt: Bei freiwilliger GKV-Mitgliedschaft gilt eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende – ohne rechtzeitige Kündigung entsteht eine doppelte Beitragspflicht.
Die Entscheidung wird allein aus dem Bauch heraus getroffen: Gerade die Kombination aus Beihilfesatz, Tarifwahl und Gesundheitsfragen lohnt eine fachliche Einordnung vor der Unterschrift.
Die Öffnungsaktion nutzen: Der richtige Zeitpunkt zum Wechseln
Die Öffnungsaktion ist eine bundesweite Vereinbarung teilnehmender privater Krankenversicherer: Referendarinnen und Referendare erhalten innerhalb von sechs Monaten nach Beginn des Beamtenverhältnisses Zugang zur PKV, auch mit Vorerkrankungen. Maßgeblich ist der Eingang des Antrags beim Versicherer, nicht der spätere Versicherungsbeginn. Der Risikozuschlag ist dabei auf 30 % gedeckelt, erhältlich sind allerdings nur beihilfekonforme Grundtarife ohne Wahlleistungen wie Chefarztbehandlung oder Einbettzimmer.
Lena hat sich nach dem Gespräch mit ihrer Kommilitonin für den direkten Wechsel entschieden und den Antrag noch in der ersten Woche ihres Referendariats gestellt. Diese Checkliste hilft bei der zeitlichen Planung:
Woche 1 bis 4: Beamtenverhältnis prüfen lassen, Anwärtertarife mit Beihilfeergänzung vergleichen.
Monat 2: PKV-Antrag stellen und Quotenbescheinigung anfordern.
Spätestens Monat 4: Freiwillige GKV-Mitgliedschaft fristgerecht kündigen, falls vorhanden.
Vor Ablauf von Monat 6: Antrag muss beim Versicherer eingegangen sein, um die Öffnungsaktion zu nutzen.
Sehr netter und kompetenter Berater. Nimmt sich ausreichend Zeit für eine individuelle Beratung. Das war alles sehr aufschlussreich, interessant und mit einem geringen Zeitaufwand verbunden.
Anna L., Studentin, Diplom-Finanzwirtin – Bewertung auf ProvenExpert
Häufige Fragen zur PKV für Referendare in Rheinland-Pfalz
Wie hoch ist die Beihilfe für Referendare in Rheinland-Pfalz?
Referendarinnen und Referendare ohne oder mit einem Kind erhalten in Rheinland-Pfalz den Grundsatz-Bemessungssatz von 50 %. Ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern steigt der Satz auf 70 %. Die restlichen Kosten sichern Sie über die gesetzliche oder private Krankenversicherung selbst ab.
Muss ich mich als Referendarin in Rheinland-Pfalz privat versichern?
Eine Pflicht zur PKV besteht nicht, Sie können auch freiwillig gesetzlich versichert bleiben. In der GKV erhalten Sie allerdings keinen Beihilfezuschuss und zahlen den vollen Beitrag selbst, während die PKV nur die verbleibenden 50 % Ihres Risikos abdeckt.
Was passiert, wenn ich die Sechs-Monats-Frist der Öffnungsaktion verpasse?
Nach Ablauf der Frist nehmen Versicherer Sie weiterhin auf, allerdings ohne den gedeckelten Risikozuschlag von 30 % und ohne die vereinfachte Gesundheitsprüfung. Bei Vorerkrankungen kann das zu höheren Beiträgen oder Ausschlüssen führen.
Zahle ich als Referendar in Rheinland-Pfalz die Kostendämpfungspauschale?
Nein. Referendarinnen und Referendare sind von der Kostendämpfungspauschale befreit, solange der erste Beihilfeantrag noch während des Vorbereitungsdienstes gestellt wird. Diese Befreiung gilt unabhängig davon, für welche Krankenversicherung Sie sich entscheiden.
Kann ich nach dem Referendariat wieder in die GKV zurückwechseln?
Als verbeamtete Person ist der Rückweg in die gesetzliche Krankenversicherung stark eingeschränkt, da die Versicherungspflichtgrenze für Sie in der Regel nicht greift. Die Entscheidung beim Start des Referendariats wirkt deshalb meist über die gesamte Beamtenlaufbahn fort.
Gibt es in Rheinland-Pfalz eine pauschale Beihilfe?
Nein, Rheinland-Pfalz zählt derzeit nicht zu den Bundesländern mit pauschaler Beihilfe. Sie können sich also nicht für einen pauschalen Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung anstelle der klassischen Beihilfe entscheiden (Stand: Oktober 2026).
Passend zur PKV: Weitere Themen für Ihren Start ins Referendariat
Neben der Krankenversicherung lohnt sich beim Berufsstart ein Blick auf weitere Absicherungen:
Dienstunfähigkeit in den ersten Dienstjahren: Als Beamtin oder Beamter auf Widerruf haben Sie bei Dienstunfähigkeit kaum Absicherung durch den Dienstherrn. Mehr dazu in Dienstunfähigkeit bei Berufsanfängern. Im Erstgespräch ordnen wir ein, ob und wann sich eine DU-Versicherung für Sie neben der PKV für Referendare in Rheinland-Pfalz lohnt.
Finanzielle Reserve für den Berufsstart: Wer Beiträge zur PKV plant, braucht parallel einen Puffer für unerwartete Ausgaben. Wie Sie diesen aufbauen, lesen Sie in Notgroschen aufbauen. Gerne zeige ich Ihnen im Gespräch, wie sich Versicherung und Rücklage sinnvoll kombinieren lassen.
Finanzfehler bei der Verbeamtung vermeiden: Die PKV-Entscheidung ist nur einer von mehreren Punkten, die beim Übergang in die Lebenszeitverbeamtung zählen. Einen Überblick gibt mein Beitrag Verbeamtung auf Probe: Finanzfehler vermeiden. Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, wo bei Ihnen der größte Handlungsbedarf liegt.
Einen Überblick über alle Themen rund um Beihilfe, PKV und Absicherung im öffentlichen Dienst finden Sie in meinem Ratgeber.
Lena hat ihren PKV-Antrag in der zweiten Woche ihres Referendariats gestellt, Tobias erst kurz vor Ablauf der Öffnungsaktion – mit spürbar höheren Beiträgen durch die verlorenen Monate in der freiwilligen GKV. Der Unterschied zwischen beiden liegt nicht im Verdienst oder in der Besoldungsgruppe, sondern allein im Zeitpunkt der Entscheidung. Für die PKV für Referendare in Rheinland-Pfalz gilt: Je früher Sie die Beihilfesätze, die Tarifkriterien und die Sechs-Monats-Frist kennen, desto günstiger und unkomplizierter gelingt der Wechsel.
Dieses Erstgespräch eignet sich für Sie, wenn Sie als Studentin oder Student kurz vor dem Referendariat stehen, mitten im Vorbereitungsdienst in Rheinland-Pfalz die Sechs-Monats-Frist im Blick behalten müssen oder als junge Beamtin beziehungsweise junger Beamter in den ersten Dienstjahren Ihre Krankenversicherung zum ersten Mal wirklich durchrechnen wollen. In 30 Minuten sehen wir gemeinsam, welcher Tarif zu Ihrer Besoldungsgruppe und Ihrer familiären Situation passt. Wie ich vergütet werde, sage ich Ihnen offen im Gespräch – das kostenfreie Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich.
Disclaimer: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine fachliche Beratung. Die Informationen können sich regelmäßig ändern. Trotz sorgfältiger Recherche und Fachkenntnis übernehme ich keine Gewähr oder Haftung für Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit.
Über mich
Unabhängiger Finanzberater mit Schwerpunkt auf Beamte, Referendare und Anwärter im öffentlichen Dienst. Seit 2019 begleite ich Sie bei Beihilfe, PKV, Dienstunfähigkeit und Altersvorsorge – mit über 250 Partnergesellschaften zur Auswahl.
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