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PKVReferendare5. November 2026

PKV für Referendare in Berlin: einfach entscheiden

Wie Referendarinnen und Referendare in Berlin zwischen pauschaler Beihilfe und PKV mit Beihilfeergänzung wählen – und welche Fristen dabei zählen.

ProvenExpert4,9/5 · echte Kundenstimmen

Tarek, 26, hält am ersten Tag seines Rechtsreferendariats am Landgericht Berlin seine erste Besoldungsmitteilung in der Hand. Als Beamter auf Widerruf trägt der Dienstherr einen Teil seiner Krankheitskosten über die Beihilfe, den Rest muss er selbst absichern. PKV für Referendare in Berlin bedeutet konkret: Sie wählen zwischen der klassischen Beihilfe mit ergänzender privater Krankenversicherung und Berlins pauschaler Beihilfe, die Ihren Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich halbiert.

Mehr zum Einstieg in die private Krankenversicherung während des Referendariats lesen Sie in meinem Beitrag PKV für Referendare: Der Einstieg.

Das Wichtigste in Kürze

  • 50 % pauschale Beihilfe für Beamte auf Widerruf: Referendarinnen und Referendare in Berlin können auf schriftlichen Antrag die pauschale Beihilfe wählen, die ihren Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich um die Hälfte senkt (§ 76 Abs. 5 Landesbeamtengesetz Berlin).

  • Die Entscheidung ist unwiderruflich: Sie bindet für die Dauer des Vorbereitungsdienstes. Mit dessen Ende, etwa bei der Übernahme auf Probe, entsteht ein neues Beamtenverhältnis mit neuem Beihilfeanspruch (§ 33 Abs. 5 Landesbeamtengesetz Berlin).

  • Allgemeiner Bemessungssatz 50 %: Bei der klassischen, individuellen Beihilfe liegt der Satz im Grundfall bei 50 %, für Ehegatten, Lebenspartner und bei erfüllter Kinderregel bei 70 %, für berücksichtigungsfähige Kinder bei 80 % (§ 46 Landesbeihilfeverordnung Berlin).

  • Sechs Monate Frist für die Öffnungsaktion: Wer in die PKV wechseln will, sichert sich innerhalb von sechs Monaten nach Beginn des Beamtenverhältnisses einen auf 30 % gedeckelten Risikozuschlag.

  • Anwärtertarif ohne Altersrückstellungen: Spezielle PKV-Tarife für die Ausbildungszeit halten die Beiträge niedrig und werden nach der Verbeamtung auf Lebenszeit regulär umgestellt.

Welche der beiden Varianten zu Ihrer Situation passt, zeige ich Ihnen gerne in einem kostenfreien Erstgespräch.

Albert Sibert

Ich bin Albert Sibert, unabhängiger Finanzberater mit Schwerpunkt auf Beamte, Referendare und Anwärter. Seit 2019 begleite ich Sie bei Beihilfe, PKV, BU und Altersvorsorge – mit über 250 Partnergesellschaften statt nur einem Produkt.

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Warum PKV oder GKV als Referendar in Berlin eine Grundsatzentscheidung ist

Mit der Einstellung in den Vorbereitungsdienst werden Sie Beamtin oder Beamter auf Widerruf. Der Dienstherr übernimmt über die Beihilfe einen Teil Ihrer Krankheitskosten, den Rest sichern Sie selbst ab. In Berlin stehen Ihnen dafür zwei grundsätzlich verschiedene Wege offen.

Entweder Sie kombinieren die individuelle Beihilfe mit einer beihilfekonformen PKV, oder Sie bleiben gesetzlich versichert und beantragen die pauschale Beihilfe. Tarek wusste zunächst nicht, dass es diese Wahl überhaupt gibt – seine Kommilitonin Sina aus dem Vorjahrgang hatte sich nie mit der zweiten Option beschäftigt.

Was die gesetzliche Krankenversicherung ohne Zuschuss kostet

Sina blieb aus Bequemlichkeit in ihrer gesetzlichen Krankenkasse und zahlte den vollen Beitrag zunächst allein, ohne die pauschale Beihilfe zu beantragen. Erst ein Kollege aus der zweiten Staatsprüfung machte sie Monate später darauf aufmerksam.

In der freiwilligen GKV zahlen Sie 2026 den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % zuzüglich des vom Bundesgesundheitsministerium festgesetzten durchschnittlichen Zusatzbeitrags von 2,9 %, zusammen 17,5 % Ihrer Bezüge (Quelle: Bundesministerium für Gesundheit). Hinzu kommt die Pflegeversicherung mit 3,6 % plus 0,6 % Kinderlosenzuschlag ab 23 Jahren, in Summe 21,7 % Ihrer Bezüge – Monat für Monat, ohne jeden Zuschuss des Dienstherrn.

Die pauschale Beihilfe: Berlins Alternative zur klassischen Beihilfe

Beihilfeberechtigte, die freiwillig gesetzlich oder privat vollversichert sind, erhalten in Berlin auf schriftlichen und unwiderruflichen Antrag die pauschale Beihilfe. Für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf beträgt der Bemessungssatz dabei 50 % des beihilfefähigen Krankenversicherungsbeitrags (§ 76 Abs. 5 Landesbeamtengesetz Berlin, Quelle: Informationsblatt zur pauschalen Beihilfe, Landesverwaltungsamt Berlin).

Rechnerisch sinkt Ihre Eigenbelastung in der GKV damit von 21,7 % auf rund 10,85 % Ihrer Bezüge. Zwei Punkte sollten Sie kennen: Die Entscheidung wirkt nur für die Zukunft und ist für die Dauer des Beamtenverhältnisses auf Widerruf bindend. Mit dessen Ende, das nach § 33 Abs. 5 Landesbeamtengesetz Berlin automatisch mit dem Ablegen der Prüfung eintritt, entsteht ein neues Beamtenverhältnis mit neuem Beihilfeanspruch – die frühere Entscheidung gilt dann nicht automatisch weiter, Sie treffen sie erneut.

Bei der klassischen, individuellen Beihilfe gilt in Berlin der allgemeine Bemessungssatz nach § 46 Landesbeihilfeverordnung in der seit dem 1. März 2026 geltenden Fassung:

PersonengruppeBemessungssatz
Beihilfeberechtigte im Grundfall50 %
Ehegatten, Lebenspartner und bei erfüllter Kinderregel70 %
Berücksichtigungsfähige Kinder80 %

PKV mit Beihilfeergänzung: Kriterien für die Tarifwahl

Die pauschale Beihilfe ist nicht automatisch die bessere Wahl. Wer jung und gesund ins Referendariat startet, zahlt in einem beihilfekonformen PKV-Tarif für die verbleibenden 50 % oft spürbar weniger als die Hälfte des GKV-Beitrags. Bei der Tarifwahl zählen für Referendarinnen und Referendare in Berlin vor allem diese Kriterien:

  • Beihilfekonformer Tarif: Er muss exakt die verbleibenden 50 % abdecken, die die Beihilfe nicht übernimmt – sonst entstehen Lücken oder doppelte Leistungen.

  • Anwärtertarif ohne Altersrückstellungen: Spezielle Tarife für die Ausbildungszeit halten die Beiträge niedrig und werden nach der Verbeamtung auf Lebenszeit regulär umgestellt.

  • Beihilfeergänzung für Zahnersatz und Co.: Eine Beihilfe Ergänzungsversicherung schließt typische Lücken bei Zahnersatz, Heilmitteln und Sehhilfen.

  • Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit: Viele Tarife erstatten einen Teil des Beitrags zurück, wenn Sie im Jahr keine Rechnungen einreichen.

Welche der beiden Varianten für Ihre persönliche Situation günstiger ist, lässt sich pauschal nicht beantworten. Bevor die Gesundheitsfragen zum Problem werden: Sichern Sie sich jetzt einen Termin für ein kostenfreies Erstgespräch, in dem wir beide Rechenwege für Sie durchgehen.

Die häufigsten Fehler beim Wechsel in Berlin

In der Beratungspraxis wiederholen sich bei Referendarinnen und Referendaren in Berlin dieselben Fehler:

  • Die pauschale Beihilfe wird gar nicht erst geprüft: Viele bleiben wie Sina aus Bequemlichkeit in der GKV und zahlen Monat für Monat den vollen Beitrag, ohne den Antrag zu stellen.

  • Beide Varianten werden nicht konkret durchgerechnet: Ob PKV mit Beihilfeergänzung oder pauschale Beihilfe günstiger ist, hängt von Alter, Gesundheit und Tarif ab – eine Bauchentscheidung greift hier zu kurz.

  • Die Sechs-Monats-Frist der Öffnungsaktion verstreicht ungenutzt: Wer sie verpasst, braucht später eine reguläre Gesundheitsprüfung ohne Zuschlagsdeckel.

  • Die Unwiderruflichkeit wird unterschätzt: Wer sich für die pauschale Beihilfe entscheidet, kommt innerhalb desselben Beamtenverhältnisses nicht mehr zur individuellen Beihilfe zurück.

  • Gesundheitsfragen werden zu knapp beantwortet: Dieselben Fallstricke wie bei der Dienstunfähigkeitsversicherung gelten auch beim PKV-Antrag – mehr dazu in meinem Beitrag Gesundheitsfragen in der DU-Versicherung für Referendare.

Fristen im Überblick: Wann Sie handeln müssen

Tarek hat sich nach einem Vergleich beider Varianten für die PKV mit Beihilfeergänzung entschieden und den Antrag in der zweiten Woche seines Referendariats gestellt. Diese Checkliste hilft bei der zeitlichen Planung, unabhängig davon, für welche der beiden Varianten Sie sich entscheiden:

  • Woche 1 bis 4: Beamtenverhältnis prüfen lassen, PKV-Anwärtertarife und die pauschale Beihilfe gegenüberstellen.

  • Monat 2: Je nach Entscheidung PKV-Antrag stellen oder den schriftlichen Antrag auf pauschale Beihilfe einreichen.

  • Spätestens Monat 4: Freiwillige GKV-Mitgliedschaft fristgerecht kündigen, falls Sie sich für die PKV entscheiden.

  • Vor Ablauf von Monat 6: PKV-Antrag muss beim Versicherer eingegangen sein, um die Öffnungsaktion mit gedeckeltem Risikozuschlag zu nutzen.

Sympathisch kompetente Beratung – alle meine Fragen konnten geklärt werden. Auch die Flexibilität in der Terminfindung hat mir gut gefallen.

Mara P., Lehramtsstudentin – Bewertung auf ProvenExpert

Häufige Fragen zur PKV für Referendare in Berlin

Wie hoch ist die Beihilfe für Referendare in Berlin?

Bei der individuellen Beihilfe gilt für Referendarinnen und Referendare im Grundfall ein Bemessungssatz von 50 %. Für Ehegatten, Lebenspartner und bei erfüllter Kinderregel steigt er auf 70 %, für berücksichtigungsfähige Kinder auf 80 %. Die restlichen Kosten sichern Sie über die Kranken­versicherung selbst ab.

Was ist die pauschale Beihilfe in Berlin und für wen lohnt sie sich?

Die pauschale Beihilfe erstattet freiwillig gesetzlich oder privat vollversicherten Beamtinnen und Beamten auf Widerruf 50 % ihres Krankenversicherungsbeitrags. Sie kann sich lohnen, wenn ein beihilfekonformer PKV-Tarif für Sie teurer wäre als die halbierte GKV-Belastung, etwa bei bestimmten Vorerkrankungen.

Muss ich mich als Referendar in Berlin privat versichern?

Nein. Sie können auch freiwillig gesetzlich versichert bleiben und zusätzlich die pauschale Beihilfe beantragen. Ohne diesen Antrag zahlen Sie in der GKV jedoch den vollen Beitrag ohne jeden Zuschuss des Dienstherrn.

Was passiert, wenn ich die Sechs-Monats-Frist der Öffnungsaktion verpasse?

Nach Ablauf der Frist nehmen teilnehmende Versicherer Sie weiterhin in die PKV auf, allerdings ohne den gedeckelten Risikozuschlag von 30 % und ohne die vereinfachte Gesundheitsprüfung. Bei Vorerkrankungen kann das zu höheren Beiträgen oder Ausschlüssen führen.

Gilt die Entscheidung für die pauschale Beihilfe auch nach dem Referendariat weiter?

Nein. Mit dem Ablegen der Prüfung endet das Beamtenverhältnis auf Widerruf von Gesetzes wegen, und bei der Übernahme auf Probe entsteht ein neues Beamtenverhältnis mit neuem Beihilfeanspruch. Die frühere Entscheidung für die pauschale Beihilfe gilt dann nicht automatisch weiter, Sie treffen sie erneut.

Kann ich die pauschale Beihilfe während des Referendariats nachträglich widerrufen?

Nein. Die Entscheidung für die pauschale Beihilfe ist unwiderruflich und wirkt nur für die Zukunft. Innerhalb desselben Beamtenverhältnisses auf Widerruf kommen Sie nicht mehr zur individuellen Beihilfe mit PKV-Ergänzung zurück.

Passend zur PKV: Weitere Themen für Ihren Start in Berlin

Neben der Krankenversicherung lohnt sich beim Berufsstart ein Blick auf weitere Absicherungen:

  • Dienstunfähigkeit in den ersten Dienstjahren: Als Beamtin oder Beamter auf Widerruf haben Sie bei Dienstunfähigkeit kaum Absicherung durch den Dienstherrn. Mehr dazu in Dienstunfähigkeit bei Berufsanfängern. Im Erstgespräch ordnen wir ein, ob und wann sich eine DU-Versicherung neben der PKV für Referendare in Berlin für Sie lohnt.

  • Finanzielle Reserve für den Berufsstart: Wer Beiträge zur PKV oder zur pauschalen Beihilfe einplant, braucht parallel einen Puffer für unerwartete Ausgaben. Wie Sie diesen aufbauen, lesen Sie in Notgroschen aufbauen. Gerne zeige ich Ihnen im Gespräch, wie sich Versicherung und Rücklage sinnvoll kombinieren lassen.

  • Finanzfehler bei der Verbeamtung vermeiden: Die Krankenversicherungsentscheidung ist nur einer von mehreren Punkten, die beim Übergang in die Lebenszeitverbeamtung zählen. Einen Überblick gibt mein Beitrag Verbeamtung auf Probe: Finanzfehler vermeiden. Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, wo bei Ihnen der größte Handlungsbedarf liegt.

Einen Überblick über alle Themen rund um Beihilfe, PKV und Absicherung im öffentlichen Dienst finden Sie in meinem Ratgeber.

Tarek hat sich für die PKV mit Beihilfeergänzung entschieden, weil sie bei seinem Gesundheitszustand günstiger kam als die halbierte GKV-Belastung. Sina ist inzwischen zur pauschalen Beihilfe gewechselt, nachdem sie beide Varianten endlich durchgerechnet hatte. Für die PKV für Referendare in Berlin gilt: Die Bemessungssätze sind Ihnen vorgegeben, die Wahl zwischen PKV und pauschaler Beihilfe liegt allein bei Ihnen – und genau die lohnt eine fachliche Einordnung, bevor Sie unterschreiben.

Dieses Erstgespräch eignet sich für Sie, wenn Sie als Studentin oder Student kurz vor dem Referendariat stehen, mitten im Vorbereitungsdienst in Berlin die Sechs-Monats-Frist im Blick behalten müssen oder als junge Beamtin beziehungsweise junger Beamter in den ersten Dienstjahren Ihre Krankenversicherung zum ersten Mal wirklich durchrechnen wollen. In 30 Minuten ordnen wir gemeinsam ein, welche der beiden Varianten zu Ihrer Besoldungsgruppe und Ihrer Gesundheit passt. Wie ich vergütet werde, sage ich Ihnen offen im Gespräch – das Erstgespräch selbst ist kostenfrei und unverbindlich.

Albert Sibert

Albert Sibert

Versicherungsexperte

Über mich

Unabhängiger Finanzberater mit Schwerpunkt auf Beamte, Referendare und Anwärter im öffentlichen Dienst. Seit 2019 begleite ich Sie bei Beihilfe, PKV, Dienstunfähigkeit und Altersvorsorge – mit über 250 Partnergesellschaften zur Auswahl.

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